Fragen und Antworten (FAQ´s) rund um das Thema "Jugendvertretung"

FAQ´s zur Wahl der Binger Jugendvertretung am 24. Januar 2021

In Bingen am Rhein wird nächstes Jahr neben dem Land- und Bundestag erstmals eine Jugendvertretung gewählt. Sie soll als ein weiterer Beirat der Stadt die Interessen und Belange der Binger Jugendlichen und jungen Erwachsenen vertreten.

1.1 Was ist die Jugendvertretung?

Die Jugendvertretung der Stadt Bingen am Rhein ist ein politisches Gremium, das den Status eines Beirats hat. Man könnte die Jugendvertretung deshalb auch als einen „Jugendbeirat“ bezeichnen. Das Gremium ist da, um die Binger Jugend zu vertreten und diese an Stadtpolitik und -verwaltung zu beteiligen.

1.2 Was soll die Jugendvertretung?

• Die Jugendvertretung soll Anregungen und Wünsche sowie die Belange und Interessen der Binger Jugend entgegennehmen und diese vertreten.

• Gegenüber der Stadtverwaltung und den anderen städtischen Gremien wie dem Stadtrat soll sie diese deutlich machen.

• Sie soll für die Binger Jugend sprechen und Maßnahmen oder Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene anregen.

• Zudem soll sie sich für eine offene Gesellschaft innerhalb der Stadt einsetzen.

• Mit der Jugendvertretung soll die Jugendkultur und -freundlichkeit in Bingen weiter verbessert und gefördert werden. Die Binger Jugend soll mit ihr an Themen der Stadtpolitik und -verwaltung, die sie als wichtig erachtet, beteiligt werden. Dafür soll sie mit der Politik und der Verwaltung zusammenarbeiten.

Dies steht übrigens in der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung, die den Weg für die Binger Jugendvertretung freigemacht hat. Sie wurde am 15. September einstimmig vom Stadtrat beschlossen.

1.3 Was kann die Jugendvertretung?

Vieles! ;)

Aber Spaß beiseite, der Jugendvertretung wurden mit der Satzung einige Rechte zugesprochen:

• So kann die Jugendvertretung über alle Angelegenheiten beraten, die in ihrem Aufgabenbereich liegen. Das heißt, dass sie über alle Angelegenheiten beraten kann, die die Binger Jugend als wichtig erachtet. Hierzu kann sie sich auch gegenüber den anderen Organen der Stadt Bingen äußern und kann diesen über den Oberbürgermeister Themen zur Beratung und Entscheidung vorlegen.

• Kurzum: Die Jugend kann mit ihrem Beirat, der Jugendvertretung, selbst Dinge anregen, vorschlagen und sogar selbst durchführen. So kann sie eigene Projekte umsetzen sowie Anträge an den Stadtrat und an seine Ausschüsse stellen. Dafür bekommt sie, wie die anderen Binger Beiräte auch, ein eigenes Budget aus Haushaltsmitteln. Zurzeit beträgt es trotz klammer Kasse 6.000€ pro Jahr. Vielen Dank, liebe Stadt Bingen!

• Die Jugend soll über/mit der Jugendvertretung an Projekten, die die Belange und Interessen der Binger Jugend berühren, beteiligt werden. Somit kann die Jugend mit ihrer Vertretung und die Jugendlichen selbst können so aktiv #mitbestimmen! Deswegen ist es #DeineChance!

• Zudem unterstützt und berät die Stadtverwaltung die Jugendvertretung. So ist sie nicht auf sich alleine gestellt und bekommt auf diesem Wege professionelle Hilfe.

1.4 Warum ausgerechnet 16 stimmberechtigte Mitglieder?

Die Zahl 16 passt gut zu der Anzahl der Stadtteile, die Bingen hat: 8 – Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Innenstadt, Kempten und Gaulsheim.

2.1 Wer darf die Jugendvertretung wählen?

Alle, die in der Stadt Bingen am Rhein wohnen und am Wahltag, dem 24. Januar 2021, zwischen 12 und 21 Jahre alt sind, dürfen an der Wahl der Binger Jugendvertretung teilnehmen und sind somit wahlberechtigt. Solltest du erst kurz vor der Wahl 12 Jahre alt geworden sein oder erst vor kurzem nach Bingen gezogen sein, kannst du dich zur Sicherheit über diesen Antrag (Link) ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen. Diesen kannst Du mit einer E-Mail an wahlamt@bingen.de oder per Post an folgende Adresse senden: Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein. Dann kannst Du an der Wahl der Jugendvertretung teilnehmen. Das Ausfüllen dauert nur maximal 1-2 Minuten: Also, das nimmt fast gar keine Zeit in Anspruch!

Wählen darfst du dann, wenn du einen auf dich ausgestellten Wahlschein vorlegst und wenn du am Wahltag, dem 24. Januar 2021, deine Wahlberechtigung nachweisen kannst.

2.2 Wer wird überhaupt gewählt?

Mit der Wahl der Binger Jugendvertretung werden die 16 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums gewählt. Ein stimmberechtigtes Mitglied ist im Gegensatz zu einem beratenden Mitglied berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen.

2.3 Wie kann ich wählen?

Die erste Wahl der Jugendvertretung findet am 24. Januar 2021 statt. Alle Binger Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren werden zuvor vom Wahlamt der Stadt Bingen angeschrieben und erhalten so ihre Wahlunterlagen per Post. Aber Achtung: Zur Wahl kommt es nur, wenn sich genügend Bewerber/innen zur Wahl aufstellen lassen.

2.4 Was ist, wenn es nicht ausreichend Kandidaten/Bewerber gibt?

Wenn es weniger als 17 Bewerber/innen gibt, dann werden die maximal 16 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich beworben haben, allesamt vom Oberbürgermeister ernannt und die Wahl findet nicht statt.

2.5 Wie wird gewählt?

Für die Wahl gelten verschiedene Rechtsvorschriften, wie das Kommunalwahlgesetz und die Satzung über die Einrichtung der Binger Jugendvertretung, die regeln, wie gewählt werden soll.

Kurzum: Die Jugendvertretung wird insgesamt in Wege der Brief- und nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt.

2.6 Wer darf sich bewerben?

Alle die wählen dürfen, also zur Wahl der Binger Jugendvertretung wahlberechtigt sind, dürfen Bewerber/in sein.

2.7 Wie kann ich mich bewerben?

Du kannst dich binnen weniger Minuten als Kandidat/in für die Binger Jugendvertretung bewerben. Dafür musst du lediglich zwei Blätter mit Deinen persönlichen Daten ausfüllen und diese zusammen mit einer Kopie deines Personalausweises oder deines Reisepasses an die Stadtverwaltung senden. Dies kannst du mit einer E-Mail an wahlamt@bingen.de oder per Post an folgende Adresse machen: Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein. Die ausgefüllten und unterschriebenen Blätter müssen bis zum 8. Dezember, 16 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.

Beachte bitte: Die Verwaltung braucht einen Identitätsnachweis, damit sie deine Daten abgleichen kann, und eine Unterschrift deiner Eltern bzw. eines deiner Erziehungsberechtigten, falls du noch keine 18 Jahre alt bist, damit sicher ist, dass deine Eltern mit deiner Bewerbung einverstanden sind.

3.1 Welche Qualitäten muss ein/e geeignete/r Kandidat/in haben?

Pauschal kann das nicht gesagt werden. Du solltest interessiert und offen gegenüber anderen Menschen und Themen sein, gut im Team arbeiten und gemeinsam Lösungsvorschläge finden wollen. Mit anderen solltest du stets höflich und freundlich umgehen können.

3.2 Wie lange bin ich ein Jugendvertreter, eine Jugendvertreterin?

Du bist so lange ein Jugendvertreter, eine Jugendvertreterin, wie Du für eine Amtszeit gewählt bzw. aufgenommen wirst. Du kannst so viele Amtszeiten in Folge ein/e Jugendvertreter/in sein, wie nur möglich, also wie Du gewählt bzw. aufgenommen wirst.

3.3 Ich möchte zwar Jugendvertreter/in sein, aber ich habe keine Zeit...

Es wäre doch sehr schade, wenn du deinem Wunsch nicht nachgehen könntest und kein stimmberechtigtes Mitglied werden könntest. Daher probiere es doch einfach aus und stell dich als Kandidat/in zur Wahl auf! Wenn es dir mit deinem Mandat bzw. mit deinem Stimmrecht tatsächlich zu viel wird, dann hast du immer noch die Möglichkeit, das Mandat niederzulegen und für jemand anderen den Weg freizumachen. Das heißt aber nicht, dass #DeineChance vorbei ist und Du nicht mehr #mitbestimmen kannst. Bei Projekten der Jugendvertretung kannst Du immer noch aktiv mitarbeiten und/oder der Jugendvertretung als beratendes Mitglied erhalten bleiben. Ein beratendes Mitglied kann sich zwar in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber nicht (mehr) abstimmen.

3.4 Welche Möglichkeiten gibt es für mich in der Jugendvertretung?

• Du bist zwischen 12 und 21 Jahre alt und wohnst in der Stadt Bingen?

◦ Dann bist du wahlberechtigt und kannst dich deshalb bis zum 8. Dezember, 16 Uhr, als Kandidat/in für die Wahl am 24. Januar 2021 aufstellen lassen. Falls du gewählt bzw. ernannt wirst, dann besitzt du das Stimmrecht und bist ein stimmberechtigtes Mitglied.

◦ Weil du wahlberechtigt bist, kannst Du an der Wahl der Jugendvertretung teilnehmen.

◦ Du kannst ein beratendes Mitglied werden. Falls du als ein solches aufgenommen wirst, kannst du dich wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, kannst aber nicht mit abstimmen, weil du kein Stimmrecht besitzt.

◦ Du kannst dich in Projekten der Binger Jugendvertretung einbringen und dort aktiv mitarbeiten.

• Du bist jünger als 12 oder älter als 21 Jahre alt? Oder du wohnst nicht in der Stadt Bingen oder den Stadtteilen?

◦ Dann bist du leider nicht wahlberechtigt und kannst dich deshalb nicht bei der Wahl am 24. Januar 2021 als Kandidat/in aufstellen lassen. Weil Du nicht wahlberechtigt bist, darfst Du an der Wahl der Jugendvertretung nicht teilnehmen.

◦ Du kannst aber ein beratendes Mitglied werden. Falls du als ein solches aufgenommen wirst, kannst du dich wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, kannst aber nicht mit abstimmen, weil Du kein Stimmrecht besitzt.

◦ Du kannst dich in Projekten der Binger Jugendvertretung einbringen und dort aktiv mitarbeiten. → Entweder bist du wahlberechtigt oder nicht. Dementsprechend hast du verschiedene Möglichkeiten. Auf jeden Fall ist es #DeineChance! Du kannst #mitbestimmen, denn es gibt die Möglichkeiten!

3.5 Ich möchte gerne Bingen mitverändern und #mitbestimmen, aber ich wohne nicht im Stadtgebiet...

Wenn du nicht in der Stadt Bingen oder den Stadtteilen Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten oder Gaulsheim wohnst, dann bist du leider nicht wahlberechtigt, kannst also nicht an der Wahl teilnehmen oder dich als Kandidat/in aufstellen lassen.

Dennoch, das ist in der Satzung festgeschrieben, können Leute, die nicht gewählt worden sind oder gar nicht wahlberechtigt sind, als Berater/in Mitglied der Jugendvertretung sein. Ein sogenanntes beratendes Mitglied kann sich zwar wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber nicht abstimmen. Zudem kannst du bei Projekten der Jugendvertretung aktiv mitarbeiten. Auf jeden Fall kannst du dennoch #DeineChance nutzen und #mitbestimmen!

3.6 Ich bin zu alt/zu jung, die Jugendvertretung zu wählen, mich als Kandidat/in aufstellen zu lassen bzw. ein stimmberechtigtes Mitglied zu sein...

Wenn du jünger als 12 oder älter als 21 Jahre alt bist, dann bist du nicht wahlberechtigt, kannst also nicht an der Wahl teilnehmen und dich als Kandidat/in aufstellen lassen. Du kannst also leider auch kein Stimmrecht bekommen, weil du nicht gewählt werden kannst.

Dennoch, das ist in der Satzung festgeschrieben, können Leute, die nicht gewählt worden sind oder gar nicht wahlberechtigt sind, als Berater/in Mitglied der Jugendvertretung sein. Ein sogenanntes beratendes Mitglied kann sich zwar wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber leider nicht abstimmen. Zudem kannst du bei Projekten der Jugendvertretung aktiv mitarbeiten. Auf jeden Fall kannst du dennoch #DeineChance nutzen und #mitbestimmen!

4.1 Was sind beratende Mitglieder?

Beratende Mitglieder können sich zwar wie stimmberechtigte Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, sie können aber leider nicht mit abstimmen, weil sie kein Stimmrecht haben. Sie werden von den stimmberechtigten Mitgliedern, also von den Mitgliedern, die das Stimmrecht besitzen, aufgenommen. Das heißt, dass auch beratende Mitglieder ihre Chance nutzen und #mitbestimmen können! Wenngleich nur ohne Stimmrecht. Sie müssen nicht zwangsläufig 12 bis 21 Jahre alt sein und im Stadtgebiet wohnen.

4.2 Wie wird man ein beratendes Mitglied?

Du wirst ein beratendes Mitglied, wenn dich die stimmberechtigten Mitglieder aufnehmen. Dafür wird über deine Aufnahme abgestimmt. Wenn die Mehrheit für dich ist, dann bist du, herzlichen Glückwunsch, ein beratendes Mitglied der Binger Jugendvertretung. Wichtig ist, dass du die stimmberechtigten Mitglieder davon überzeugst, dich als beratendes Mitglied aufzunehmen.

Die Satzung ist ein Gesetzestext von 6 Seiten, die notwendig ist, damit in Bingen eine Jugendvertretung als ein politisches Gremium existieren kann. Dieser Text regelt unter anderem, wie die Vertretung gewählt wird, wer wahlberechtigt ist, was ihre Aufgaben sind, aber auch welche Rechte sie hat. Am 15. September 2020 wurde die Satzung einstimmig vom Binger Stadtrat beschlossen, ohne das darüber vorher in einem Ausschuss beraten wurde. Das ist eine untypische Verfahrensweise, die zeigt, dass die Politik hinter einer Jugendvertretung steht! Von ihr erfährt sie breiten Rückenwind. Normalerweise werden nämlich Satzungen in einem Ausschuss vorberaten, bevor über sie im Stadtrat beschlossen wird. Diese Satzung wurde maßgeblich von Jugendlichen mit Unterstützung der Stadtverwaltung erarbeitet.

In der Regel wird die Jugendvertretung alle 5 Jahre gewählt. So lange dauert auch eine Amtszeit.

7.1 Kann ich mein Mandat niederlegen? Wenn ja, was passiert dann?

Ja, du kannst dein Mandat niederlegen. Dann bist du aber kein Mitglied der Jugendvertretung mehr. Falls du ein stimmberechtigtes Mitglied warst, dann verlierst du leider dein Stimmrecht, bis du wieder als ein solches Mitglied in einer neuen Wahlzeit (Legislaturperiode) gewählt wirst. Ein Nachrücker würde dann dein ehemaliges Stimmrecht bekommen. Du kannst aber ein beratendes Mitglied in diesem Fall werden. Ein sogenanntes beratendes Mitglied kann sich zwar in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber leider nicht abstimmen, weil es das Stimmrecht nicht besitzt. Zudem kannst du bei Projekten der Jugendvertretung aktiv mitarbeiten. Auf jeden Fall kannst du weiterhin #DeineChance nutzen und #mitbestimmen!

7.2 Wann verliere ich mein Mandat/mein Stimmrecht?

Du verlierst Dein Mandat bzw. Dein Stimmrecht unter anderem, wenn Du nicht mehr im Stadtgebiet wohnen solltest.

7.3 Was ist, wenn ich älter als 21 werde?

Wenn du ein stimmberechtigtes Mitglied bist und im Laufe deiner Amtszeit 22 Jahre alt wirst, also du das 21. Lebensjahr vollendet hast, dann bleibst du bis zum Ablauf der Wahl- bzw. Amtszeit im Amt, auch soweit du das 21. Lebensjahr vollendet hast; andere Gründe des Ausscheidens aus der Jugendvertretung bleiben unberührt.

7.4 Was ist, wenn ich aus Bingen wegziehen sollte?

Dann kannst du nicht mehr an der Wahl der Binger Jugendvertretung teilnehmen und dich als Kandidat/in aufstellen lassen. Dann kannst du auch kein stimmberechtigtes Mitglied sein, dafür aber ein beratendes Mitglied. Falls du ein stimmberechtigtes Mitglied sein solltest, dann verlierst du leider dein Stimmrecht, sodass ein Nachrücker dein ehemaliges Stimmrecht bekommen würde. Wenn du dich immer noch für Bingen einsetzen möchtest, dann kannst du dennoch an Projekten der Jugendvertretung teilnehmen und weiterhin #DeineChance nutzen und #mitbestimmen, wenngleich ohne Stimmrecht.

Vielleicht gibt es in deinem neuen Wohnort ebenfalls eine Jugendvertretung, für die du dich engagieren kannst. Dort kannst du sicherlich ebenfalls #DeineChance nutzen und #mitbestimmen.

  

8.1 Wer leitet die Sitzungen?

Die Binger Jugendvertretung verfolgt ein ganz besonderes Prinzip, wer quasi Chef des Gremiums ist und wer unter anderem die Sitzungen leitet: Das sogenannte Sprecher/innen-Prinzip. Die Jugendvertretung wird nicht strikt eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/innen aus ihrer Mitte wählen, sondern bis zu drei gleichberechtigte Sprecher/innen, die die Aufgaben des Vorstandes übernehmen. Dazu zählt es, die Sitzungen zu leiten. Bis die Sprecher/innen gewählt sind, leitet der Oberbürgermeister die Sitzungen.

8.2 Wie oft wird die Jugendvertretung tagen?

Es gibt keine Regel, die das beschreibt. Das heißt, die Jugendvertretung wird so oft tagen, wie es die Mitglieder/innen als nötig erachten. Das hängt auch von der aktuellen Lage ab: Wenn es viel Gesprächsbedarf gibt, dann tagt wahrscheinlich die Vertretung häufiger als sonst. Es braucht aber auch Mitglieder/innen, die kommen. Wenn diese keine Zeit für eine Sitzung haben, dann kann sie auch nicht stattfinden. Also, wenn du ein/e Jugendvertreter/in sein möchtest, dann hängt es von deinem Engagement ab.

8.3 Wo wird die Jugendvertretung tagen?

Die  Jugendvertretung, wird in einem städtischen Gebäude tagen. Es ist aber nicht klar und es gibt keine Regel, die beschreibt, wo die Sitzungen stattfinden müssen. Daher können die Jugendvertreter/innen auf der Burg Klopp im schönen, edlen Ratssaal genauso wie im Sitzungssaal des Ämterhauses oder in anderen Räumen tagen.

8.4 Wie lange dauert eine Sitzung der Jugendvertretung?

Pauschal kann das nicht gesagt werden, denn es hängt von der Menge und dem Umfang der Themen ab, die in der Sitzung angegangen werden sollen. Man kann aber davon ausgehen, dass eine Sitzung etwa 1-2 Stunden dauern wird. Es hängt außerdem von den Jugendvertreter/innen ab, wie lange sie tagen möchten und dies hängt natürlich auch von deren Freizeit ab. Also, wenn du ein/e Jugendvertreter/in sein möchtest, dann hängt es von dir ab: Du entscheidest über die Länge der Sitzung mit.

8.5 Wer wird zu den Sitzungen der Jugendvertretung eingeladen?

Die Sitzungen der Jugendvertretung sind bis auf wenige Ausnahmen öffentlich, das heißt, dass alle zu den Sitzungen der Binger Jugendvertretung eingeladen werden. Rederecht haben aber nur die Jugendvertreter/innen, also können nur die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder sich zu Wort melden.

  

Dann kannst du eine E-Mail an jugendvertretung@bingen.de schreiben, auf den Social Media-Kanälen der Jugendvertretung vorbeischauen und dort deine Frage stellen. Wenn dir danach ist, schreibe einen Brief an folgende Adresse:

Jugendvertretung der Stadt Bingen am Rhein
Burg Klopp
55411 Bingen am Rhein

Aber bei Briefen kann dir nicht garantiert werden, dass du noch vor dem 8. Dezember, 16 Uhr, eine Antwort erhältst.

(Text: Noel Firmenich)