5. Was hat es mit dieser Satzung auf sich?

Die Satzung ist ein Gesetzestext von 6 Seiten, die notwendig ist, damit in Bingen eine Jugendvertretung als ein politisches Gremium existieren kann. Dieser Text regelt unter anderem, wie die Vertretung gewählt wird, wer wahlberechtigt ist, was ihre Aufgaben sind, aber auch welche Rechte sie hat. Am 15. September 2020 wurde die Satzung einstimmig vom Binger Stadtrat beschlossen, ohne das darüber vorher in einem Ausschuss beraten wurde. Das ist eine untypische Verfahrensweise, die zeigt, dass die Politik hinter einer Jugendvertretung steht! Von ihr erfährt sie breiten Rückenwind. Normalerweise werden nämlich Satzungen in einem Ausschuss vorberaten, bevor über sie im Stadtrat beschlossen wird. Diese Satzung wurde maßgeblich von Jugendlichen mit Unterstützung der Stadtverwaltung erarbeitet.