2. Rund um die Wahl: Wer darf...? Was ist wenn…? und Wie wird... gemacht?

2.1 Wer darf die Jugendvertretung wählen?

Alle, die in der Stadt Bingen am Rhein wohnen und am Wahltag, dem 24. Januar 2021, zwischen 12 und 21 Jahre alt sind, dürfen an der Wahl der Binger Jugendvertretung teilnehmen und sind somit wahlberechtigt. Solltest du erst kurz vor der Wahl 12 Jahre alt geworden sein oder erst vor kurzem nach Bingen gezogen sein, kannst du dich zur Sicherheit über diesen Antrag (Link) ins Wählerverzeichnis eingetragen lassen. Diesen kannst Du mit einer E-Mail an wahlamt@bingen.de oder per Post an folgende Adresse senden: Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein. Dann kannst Du an der Wahl der Jugendvertretung teilnehmen. Das Ausfüllen dauert nur maximal 1-2 Minuten: Also, das nimmt fast gar keine Zeit in Anspruch!

Wählen darfst du dann, wenn du einen auf dich ausgestellten Wahlschein vorlegst und wenn du am Wahltag, dem 24. Januar 2021, deine Wahlberechtigung nachweisen kannst.

2.2 Wer wird überhaupt gewählt?

Mit der Wahl der Binger Jugendvertretung werden die 16 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums gewählt. Ein stimmberechtigtes Mitglied ist im Gegensatz zu einem beratenden Mitglied berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen.

2.3 Wie kann ich wählen?

Die erste Wahl der Jugendvertretung findet am 24. Januar 2021 statt. Alle Binger Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren werden zuvor vom Wahlamt der Stadt Bingen angeschrieben und erhalten so ihre Wahlunterlagen per Post. Aber Achtung: Zur Wahl kommt es nur, wenn sich genügend Bewerber/innen zur Wahl aufstellen lassen.

2.4 Was ist, wenn es nicht ausreichend Kandidaten/Bewerber gibt?

Wenn es weniger als 17 Bewerber/innen gibt, dann werden die maximal 16 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich beworben haben, allesamt vom Oberbürgermeister ernannt und die Wahl findet nicht statt.

2.5 Wie wird gewählt?

Für die Wahl gelten verschiedene Rechtsvorschriften, wie das Kommunalwahlgesetz und die Satzung über die Einrichtung der Binger Jugendvertretung, die regeln, wie gewählt werden soll.

Kurzum: Die Jugendvertretung wird insgesamt in Wege der Brief- und nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt.

2.6 Wer darf sich bewerben?

Alle die wählen dürfen, also zur Wahl der Binger Jugendvertretung wahlberechtigt sind, dürfen Bewerber/in sein.

2.7 Wie kann ich mich bewerben?

Du kannst dich binnen weniger Minuten als Kandidat/in für die Binger Jugendvertretung bewerben. Dafür musst du lediglich zwei Blätter mit Deinen persönlichen Daten ausfüllen und diese zusammen mit einer Kopie deines Personalausweises oder deines Reisepasses an die Stadtverwaltung senden. Dies kannst du mit einer E-Mail an wahlamt@bingen.de oder per Post an folgende Adresse machen: Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein. Die ausgefüllten und unterschriebenen Blätter müssen bis zum 8. Dezember, 16 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.

Beachte bitte: Die Verwaltung braucht einen Identitätsnachweis, damit sie deine Daten abgleichen kann, und eine Unterschrift deiner Eltern bzw. eines deiner Erziehungsberechtigten, falls du noch keine 18 Jahre alt bist, damit sicher ist, dass deine Eltern mit deiner Bewerbung einverstanden sind.