3. Die Kandidaten und Mitglieder: Was muss ich können?

3.1 Welche Qualitäten muss ein/e geeignete/r Kandidat/in haben?

Pauschal kann das nicht gesagt werden. Du solltest interessiert und offen gegenüber anderen Menschen und Themen sein, gut im Team arbeiten und gemeinsam Lösungsvorschläge finden wollen. Mit anderen solltest du stets höflich und freundlich umgehen können.

3.2 Wie lange bin ich ein Jugendvertreter, eine Jugendvertreterin?

Du bist so lange ein Jugendvertreter, eine Jugendvertreterin, wie Du für eine Amtszeit gewählt bzw. aufgenommen wirst. Du kannst so viele Amtszeiten in Folge ein/e Jugendvertreter/in sein, wie nur möglich, also wie Du gewählt bzw. aufgenommen wirst.

3.3 Ich möchte zwar Jugendvertreter/in sein, aber ich habe keine Zeit...

Es wäre doch sehr schade, wenn du deinem Wunsch nicht nachgehen könntest und kein stimmberechtigtes Mitglied werden könntest. Daher probiere es doch einfach aus und stell dich als Kandidat/in zur Wahl auf! Wenn es dir mit deinem Mandat bzw. mit deinem Stimmrecht tatsächlich zu viel wird, dann hast du immer noch die Möglichkeit, das Mandat niederzulegen und für jemand anderen den Weg freizumachen. Das heißt aber nicht, dass #DeineChance vorbei ist und Du nicht mehr #mitbestimmen kannst. Bei Projekten der Jugendvertretung kannst Du immer noch aktiv mitarbeiten und/oder der Jugendvertretung als beratendes Mitglied erhalten bleiben. Ein beratendes Mitglied kann sich zwar in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber nicht (mehr) abstimmen.

3.4 Welche Möglichkeiten gibt es für mich in der Jugendvertretung?

• Du bist zwischen 12 und 21 Jahre alt und wohnst in der Stadt Bingen?

◦ Dann bist du wahlberechtigt und kannst dich deshalb bis zum 8. Dezember, 16 Uhr, als Kandidat/in für die Wahl am 24. Januar 2021 aufstellen lassen. Falls du gewählt bzw. ernannt wirst, dann besitzt du das Stimmrecht und bist ein stimmberechtigtes Mitglied.

◦ Weil du wahlberechtigt bist, kannst Du an der Wahl der Jugendvertretung teilnehmen.

◦ Du kannst ein beratendes Mitglied werden. Falls du als ein solches aufgenommen wirst, kannst du dich wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, kannst aber nicht mit abstimmen, weil du kein Stimmrecht besitzt.

◦ Du kannst dich in Projekten der Binger Jugendvertretung einbringen und dort aktiv mitarbeiten.

• Du bist jünger als 12 oder älter als 21 Jahre alt? Oder du wohnst nicht in der Stadt Bingen oder den Stadtteilen?

◦ Dann bist du leider nicht wahlberechtigt und kannst dich deshalb nicht bei der Wahl am 24. Januar 2021 als Kandidat/in aufstellen lassen. Weil Du nicht wahlberechtigt bist, darfst Du an der Wahl der Jugendvertretung nicht teilnehmen.

◦ Du kannst aber ein beratendes Mitglied werden. Falls du als ein solches aufgenommen wirst, kannst du dich wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, kannst aber nicht mit abstimmen, weil Du kein Stimmrecht besitzt.

◦ Du kannst dich in Projekten der Binger Jugendvertretung einbringen und dort aktiv mitarbeiten. → Entweder bist du wahlberechtigt oder nicht. Dementsprechend hast du verschiedene Möglichkeiten. Auf jeden Fall ist es #DeineChance! Du kannst #mitbestimmen, denn es gibt die Möglichkeiten!

3.5 Ich möchte gerne Bingen mitverändern und #mitbestimmen, aber ich wohne nicht im Stadtgebiet...

Wenn du nicht in der Stadt Bingen oder den Stadtteilen Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten oder Gaulsheim wohnst, dann bist du leider nicht wahlberechtigt, kannst also nicht an der Wahl teilnehmen oder dich als Kandidat/in aufstellen lassen.

Dennoch, das ist in der Satzung festgeschrieben, können Leute, die nicht gewählt worden sind oder gar nicht wahlberechtigt sind, als Berater/in Mitglied der Jugendvertretung sein. Ein sogenanntes beratendes Mitglied kann sich zwar wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber nicht abstimmen. Zudem kannst du bei Projekten der Jugendvertretung aktiv mitarbeiten. Auf jeden Fall kannst du dennoch #DeineChance nutzen und #mitbestimmen!

3.6 Ich bin zu alt/zu jung, die Jugendvertretung zu wählen, mich als Kandidat/in aufstellen zu lassen bzw. ein stimmberechtigtes Mitglied zu sein...

Wenn du jünger als 12 oder älter als 21 Jahre alt bist, dann bist du nicht wahlberechtigt, kannst also nicht an der Wahl teilnehmen und dich als Kandidat/in aufstellen lassen. Du kannst also leider auch kein Stimmrecht bekommen, weil du nicht gewählt werden kannst.

Dennoch, das ist in der Satzung festgeschrieben, können Leute, die nicht gewählt worden sind oder gar nicht wahlberechtigt sind, als Berater/in Mitglied der Jugendvertretung sein. Ein sogenanntes beratendes Mitglied kann sich zwar wie die stimmberechtigten Mitglieder in den Sitzungen zu Wort melden, es kann aber leider nicht abstimmen. Zudem kannst du bei Projekten der Jugendvertretung aktiv mitarbeiten. Auf jeden Fall kannst du dennoch #DeineChance nutzen und #mitbestimmen!