Wahl der Jugendvertretung
Wahl zur Jugendvertretung
Oberbürgermeister Thomas Feser wirbt für eine rege Beteiligung bei der Wahl zur offiziellen Binger Jugendvertretung
Um die Teilnahme der jungen Einwohnerinnen und Einwohner an der Gestaltung der Kommunalpolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet die Stadt Bingen am Rhein eine Jugendvertretung nach den Vorschriften des § 56b der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ein.
Die Jugendvertretung vertritt als überparteiliches und unabhängiges Gremium die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Stadtgebiet wohnen. Die Jugendvertretung soll Anregungen und Wünsche von in Bingen lebenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegennehmen und vertreten. Hierbei werden durch die Jugendvertretung die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 12 bis 21 Jahren sowie Fragen der Kommunalpolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Bingen am Rhein vertreten.
Die Wahl der Jugendvertretung findet alle 5 Jahre statt. Für das Jahr 2021 wurde der Wahltag auf den 24.01.2021 terminiert. Da jedoch nicht die ausreichende Zahl an Bewerberinnen und Bewerber bis zum Ende der Einreichungsfrist ihren Wahlvorschlag abgegeben haben, wird keine Wahl am 24.01.2021 stattfinden. Die vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden durch den Oberbürgermeister zu Mitgliedern der Jugendvertretung berufen.