Landwirtschaft, Weinbau und Feldschutz

Hier finden Sie allgemeine und aktuelle Informationen in den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau sowie aktuelle Abgabefristen und Informationen zur Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden

Aktuelles aus den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau

Di 17.12.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert:

Meldungen an die Tierseuchenkasse 2025 /Beiträge 2025
Do 12.12.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2024

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2025
Di 01.10.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2024

Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2025
Mi 25.09.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

„Chancen der Digitalisierung richtig nutzen – aber ohne Risiko“

Workshop-Reihe
Fr 19.07.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

Letzter Abgabetermin: 7. August 2024
Do 02.05.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Die ersten Tierkinder sind da

Den Nachwuchs bitte nicht anfassen!
Sa 13.04.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

EU-Weinbaukartei: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Abgabe bis spätestens 31. Mai 2024
Mo 04.03.2024 / Landwirtschaft, Weinbau, Feldschutz

Der erste Nachwuchs kommt bald

Tiere bitte nicht anfassen!

Allgemeine Informationen der Landwirtschaftsabteilung der Stadt Bingen am Rhein

• Gesetze, Verordnungen, Satzungen

1. Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege- Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Bingen am Rhein vom 27.08.1987

2. Auszug aus der „Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 04. Juli 1974“


Auflistung der Abgabefristen für die alljährlichen Weinbaumeldungen:

15. Januar

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung

31. Mai

EU-Weinbaukartei, Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmitteilung

07. August

Meldung der Wein- und Traubenmostbestände zum Stichtag 31.07.


Illegale Müllablagerung im Außenbereich

Grundsätzlich ist für Müllablagerungen im Außenbereich der Stadt Bingen am Rhein, die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

Die Stadtverwaltung übernimmt hier im Auftrag der Kreisverwaltung die örtliche Koordination und Beweissicherung und – gegebenenfalls – die Entsorgung der Abfälle, sollte kein Verursacher zu ermitteln sein.


Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich

Eine zu verbrennende Menge pflanzlicher Abfälle von mehr als drei Kubikmetern ist zwingend bei der Stadtverwaltung Bingen anzuzeigen.

Grundlage für diese Anzeigepflicht und die daran geknüpften Bedingungen ist die

„Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 04. Juli 1974“

Senden Sie uns die ausgefüllte Verbrennungsanzeige per Email oder Fax zu.

Die Anzeige wird inhaltlich und bezüglich der örtlichen Gegebenheiten überprüft.

Sollte die Verbrennung gestattungsfähig sein, erhalten Sie das Formular innerhalb von 5 Werktagen wieder zurück. Bitte teilen Sie eine gültige Telefonnummer für etwaige Rückfragen mit.

Formular: Verbrennungsanzeige mit Auszug aus der Landesverordnung


Auffüllungen von Grundstücken im Außenbereich

Sollten Sie eine Genehmigung für Erdauffüllungen im Außenbereich benötigen, kontaktieren Sie bitte zunächst die hier zuständige Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Nach erfolgter Genehmigung seitens der Kreisverwaltung, wenden Sie sich bitte an die Tiefbauabteilung der Stadtwerke Bingen oder an die Abteilung Landwirtschaft und Weinbau der Stadtverwaltung Bingen.

Wir werden dann Ihr Vorhaben bezüglich der Wegeführung und Transport-Gegebenheiten prüfen und gegebenenfalls eine Sondernutzungsgenehmigung zur Nutzung der Wirtschaftswege ausstellen.

Diese Sondergenehmigung ist von den eingesetzten Fahrzeugführern mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen der Tiefbauabteilung oder dem Feldschutz vorzulegen.

Wer ohne Genehmigung – über die originäre und rechtmäßige landwirtschaftliche Nutzung hinaus – Wirtschaftswege befährt, handelt gemäß der „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege-Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Bingen am Rhein vom 27.08.1987“ ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Kontakt

Amt
Hauptamt
Abteilung
Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner
Oliver Straßburger
Strasse
Burg Klopp
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 184-0
Telefax
06721 184-170
E-Mail
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