Landwirtschaft, Weinbau und Feldschutz
Hier finden Sie allgemeine und aktuelle Informationen in den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau sowie aktuelle Abgabefristen und Informationen zur Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden
Aktuelles aus den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert:
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2024
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2024
„Chancen der Digitalisierung richtig nutzen – aber ohne Risiko“
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände
Die ersten Tierkinder sind da
EU-Weinbaukartei: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Der erste Nachwuchs kommt bald
Allgemeine Informationen der Landwirtschaftsabteilung der Stadt Bingen am Rhein
• Gesetze, Verordnungen, Satzungen
Auflistung der Abgabefristen für die alljährlichen Weinbaumeldungen:
15. Januar
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
31. Mai
EU-Weinbaukartei, Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmitteilung
07. August
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände zum Stichtag 31.07.
Illegale Müllablagerung im Außenbereich
Grundsätzlich ist für Müllablagerungen im Außenbereich der Stadt Bingen am Rhein, die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.
Die Stadtverwaltung übernimmt hier im Auftrag der Kreisverwaltung die örtliche Koordination und Beweissicherung und – gegebenenfalls – die Entsorgung der Abfälle, sollte kein Verursacher zu ermitteln sein.
Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich
Eine zu verbrennende Menge pflanzlicher Abfälle von mehr als drei Kubikmetern ist zwingend bei der Stadtverwaltung Bingen anzuzeigen.
Grundlage für diese Anzeigepflicht und die daran geknüpften Bedingungen ist die
Senden Sie uns die ausgefüllte Verbrennungsanzeige per Email oder Fax zu.
Die Anzeige wird inhaltlich und bezüglich der örtlichen Gegebenheiten überprüft.
Sollte die Verbrennung gestattungsfähig sein, erhalten Sie das Formular innerhalb von 5 Werktagen wieder zurück. Bitte teilen Sie eine gültige Telefonnummer für etwaige Rückfragen mit.
Formular: Verbrennungsanzeige mit Auszug aus der Landesverordnung
Auffüllungen von Grundstücken im Außenbereich
Sollten Sie eine Genehmigung für Erdauffüllungen im Außenbereich benötigen, kontaktieren Sie bitte zunächst die hier zuständige Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Nach erfolgter Genehmigung seitens der Kreisverwaltung, wenden Sie sich bitte an die Tiefbauabteilung der Stadtwerke Bingen oder an die Abteilung Landwirtschaft und Weinbau der Stadtverwaltung Bingen.
Wir werden dann Ihr Vorhaben bezüglich der Wegeführung und Transport-Gegebenheiten prüfen und gegebenenfalls eine Sondernutzungsgenehmigung zur Nutzung der Wirtschaftswege ausstellen.
Diese Sondergenehmigung ist von den eingesetzten Fahrzeugführern mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen der Tiefbauabteilung oder dem Feldschutz vorzulegen.
Wer ohne Genehmigung – über die originäre und rechtmäßige landwirtschaftliche Nutzung hinaus – Wirtschaftswege befährt, handelt gemäß der „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege-Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Bingen am Rhein vom 27.08.1987“ ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Kontakt
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner
- Oliver Straßburger
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-0
- Telefax
- 06721 184-170
- E-Mail schreiben