Europa- und Kommunalwahlen

Allgemeines

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde‑ oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Personen des Oberbürgermeisters oder Landrats. In der großen kreisangehörigen Stadt Bingen am Rhein finden im 5‑Jahres‑ Rhythmus die Europawahl und die Wahlen des Kreistages sowie des Stadtrates statt. Der nächste Wahltag wurde auf Sonntag, den 09. Juni 2024 terminiert. 

 Die Wähler haben dabei die Gelegenheit, Personen des Vertrauens in die Gremien zu wählen, die zahlreiche Entscheidungen treffen, die für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von Belang sind. Nutzen Sie daher Ihre Einflussmöglichkeiten und gehen Sie zur Wahl! Im folgenden Text werden die Möglichkeiten zur Teilnahme an den Wahlen erläutert.

Wer darf wählen, wer gewählt werden?
Ihre Stimme abgeben – also das aktive Wahlrecht ausüben – dürfen bei den Europawahlen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und bei den Kommunalwahlen alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie müssen für die Europawahl das 16. Lebensjahr bzw. das 18. Lebensjahr die die Kommunalwahlen vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Wahlberechtigte seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung haben, also in der Stadt Bingen am Rhein bzw. für die Wahl zum Kreistag im Landkreis Mainz-Bingen. Bei mehreren Wohnungen gilt das Wahlrecht nur am Ort der Hauptwohnung. Auch wer für ein Mandat in einem Gremium kandidiert, muss diese Voraussetzungen erfüllen (passives Wahlrecht).

Die Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte bis zum 24. Mai 2024 zur Überprüfung des Stimmrechts an:

 Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Wahlamt, Frau Frühauf oder Frau Braßel
Rochusallee 2
55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721/184-195 oder -199
E-Mail: wahlamt@bingen.de 

Gewählt werden kann entweder direkt am 09. Juni 2024 im Wahllokal oder bereits ab Anfang Mai 2024 per Briefwahl.

Wie wähle ich im Wahllokal?
Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand abgegeben und auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie die Stimmzettel zum Ausfüllen in einer Wahlkabine. Die gefalteten Stimmzettel werden sodann in die entsprechenden Wahlurnen geworfen, nachdem der Wahlvorstand Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie sich auch die Briefwahlunterlagen problemlos vorab zusenden lassen. Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt oder geben ihn dort ab. Bei persönlicher Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Die Briefwahlunterlagen können ab 02.05.2024 über die nachfolgenden Wege beantragt werden:      

  • schriftlich: durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an das Wahlamt
  • per Fax: an 06721/184-180,
  • online: über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über den Link auf unserer Homepage bingen.de, (Link folgt Mitte April)
  • per Oliwa: über (Link folgt Mitte April)
  • per E-Mail: an briefwahl@bingen.de

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig!

Öffnungszeiten des Wahlamtes:

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr                                                            
Montag:     14.00 Uhr - 18.00 Uhr

ab 06.05.2024 zusätzlich

Dienstag bis Donnerstag:  14.00 Uhr - 16.00 Uhr                                                                                            
Freitag,    07.06.2024 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, 08.06.2024 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Briefwahl nur in besonderen Fällen)
Sonntag,  09.06.2024 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Briefwahl nur in besonderen Fällen)

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet grundsätzlich am Freitag, 07.06.2024 um 18.00 Uhr.

Am Samstag, 08.06.2024 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann oder ein Fall nach § 17 Abs. 2 Kommunalwahlordnung vorliegt. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen werden.

Später eingehende Anträge zur Ausstellung von Wahlscheinen können nicht mehr berücksichtigt werden. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht mehr ersetzt werden. Wer nicht gleich im Wahlamt seine Stimme abgibt, sollte zudem beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag vorliegen muss. Den Wahlbrief daher bitte rechtzeitig in die Post geben!

Informationen und Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie weitere Informationen zur Wahl können Sie auch in den Internetangeboten des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de . Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz oder für die Europawahl unter Die Bundeswahlleiterin - Die Bundeswahlleiterin erhalten. Auskünfte und Antragsformulare für wahlberechtigte Deutsche im Ausland oder wahlberechtigte Unionsbürger stehen dort ebenfalls zur Verfügung.

Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt jederzeit gerne zur Verfügung.

Europa- und Kommunalwahl 2024

Mi 24.04.2024 / Europa- und Kommunalwahl 2024

Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (Folge 4)

Folge 4: Wie/wer kann (man) sich im Rahmen des Kommunalwahlgesetzes wählen lassen?
Mo 08.04.2024 / Europa- und Kommunalwahl 2024

Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (Folge 3)

Folge 3: Welche Fristen gibt es bei den Wahlen / Wie sieht der Zeitplan aus?
Mo 25.03.2024 / Europa- und Kommunalwahl 2024

Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (Folge 2)

Folge 2: Welche Wahlen gibt es in RLP?

Ergebnisse der Kommunal- und Europawahlen 2019:

Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2019

Ergebnisse Stadtratswahl Bingen am Rhein 2019 - detailliert
(PDF-Dokument)

Ergebnis Kreistagswahl 2019 für Bingen am Rhein


Wahlergebnisse der Europawahl 2019 

Die Ergebnisse der Europawahl 2019 finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters Rheinland-Pfalz:

Wahlergebnisse der Europawahl 2019

Kontakt

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Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung
Wahlamt
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Telefon
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Telefax
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