Akute Gefahrenabwehr
Unterstützen und ergänzen der Selbsthilfe und der städt. Maßnahmen
Während eines Hochwassers stehen die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, DLRG etc. nach wie vor für den alltäglichen Grundschutz bereit.
Durch das Hochwasser kommt es jedoch zu zusätzlichen Einsätzen. Je nach Ausmaß des Ereignisses werden auch überregionale Einheiten eingesetzt. Diese stehen jedoch – genauso wie die Binger Einsatzkräfte – nur im begrenzten Umfang zur Verfügung.
Haben Sie also Verständnis, wenn z.B. die Feuerwehr (mit ihren rund 200 freiwilligen Mitgliedern) vorrangig die Gefahren- und Schadensabwehr für die Allgemeinheit übernimmt. Sie kann während eines Hochwassers im privaten Bereich nur bei gravierenden Schadens- und Gefahrenereignissen Hilfe leisten.
Bei größeren und langanhaltenden personalintensiven Maßnahmen (z.B. Sandsäcke füllen) sind wir auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wir werden Sie ggf. über die Medien und dieses Portal zur Mithilfe aufrufen.
Maßnahmen bei Bedarf nach Lage | ab: |
Alarmstufe 1 Beginn der Beobachtung, erste Vorbereitung, Absprachen der Einsatzleitung. |
350 |
Alarmstufe 2 Beginn der Dokumentation, ständiger Kontakt mit dem Hauptamt und den städtischen Ämtern, Maßnahmen nach Lage. |
490 |
Alarmstufe 3 Beginn der Dokumentation. Einrichten der Einsatzleitung. Ständiger Kontakt mit dem Hauptamt und den städtischen Ämtern, Maßnahmen nach Lage. Ggf. Unterstützung durch den Kreis. |
550 |
Alarmstufen 4 bis 5 Der Kreis übernimmt ggf. die Einsatz-leitung. Maßnahmen nach Abgleich mit der Technischen Einsatzleitung (u. Katastrophenschutzleitung) des Kreises. |
650 |
Maßnahmen bei Bedarf n. Lage |
ab: |
Alarmstufen 4 … 5 Der Kreis übernimmt ggf. die Einsatz-leitung. Maßnahmen nach Abgleich mit der Technischen Einsatzleitung (u. Katastrophenschutzleitung) des Kreises. |
650 |
Alarmstufe 3 Beginn der Dokumentation. Einrichten der Einsatzleitung. Ständiger Kontakt mit dem Hauptamt und den städtischen Ämtern, Maßnahmen nach Lage. Ggf. Unterstützung durch den Kreis. |
550 |
Alarmstufe 2 Beginn der Dokumentation, ständiger Kontakt mit dem Hauptamt und den städtischen Ämtern, Maßnahmen nach Lage. |
490 |
Alarmstufe 1 Beginn der Beobachtung, erste Vorbereitung, Absprachen der Einsatzleitung. |
350 |