Gefahrenabwehr/-vorsorge
Die öffentlichen Aufgabenträger sind per Gesetz verpflichtet, gegen Gefahren wie z.B. Brandgefahren, allgemeine Gefahren (z.B. medizinische Notfälle, Verkehrsunfälle) und Gefahren größeren Umfanges (Katastrophen) sowohl die Vorbereitung als auch die Gefahrenabwehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben selbst zu gewährleisten.
Zur "Katastrophenabwehr" gehört auch der Bevölkerungsschutz.
Der Bevölkerungsschutz kann nur gewährleistet werden, wenn die privaten Haushalte selbst für den Eigenschutz Vorbereitungen treffen. Infos zum Thema sowie einen Link zu den Gemeindewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) finden Sie nachstehend:
Hochwasserinfoportal
Hochwasserinfoportal der Stadt Bingen am Rhein
Publikationen
Veröffentlichungen zum Thema Bevölkerungsschutz
Frühzeitig informieren können Sie sich über die Seiten des Deutschen Wetterdienstes. Dort finden Sie aktuelle Warnungen sowie Vorabinformationen für drohende warnwürdige Ereignisse.
Link zur Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes (für die Stadt Bingen am Rhein)