Menschen mit Behinderungen

Informationen für Menschen mit Behinderungen

Zur Wahrnehmung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderungen wurde in der Stadt Bingen am Rhein ein Beirat für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.

Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Er kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange behinderter Menschen in der Stadt Bingen am Rhein berühren.

Beirat für Menschen mit Behinderungen (Vorsitzende, Mitglieder, Sprechstunden)

Auf Wunsch ist im Landkreis Mainz-Bingen eine Kennzeichnung der Abfalltonnen in Brailleschrift möglich.
mehr Informationen
Diese Informationen stammen aus dem Mainzer Müll Magazin Ausgabe 01/24 (Seite 3).

Barrierefrei Bingen entdecken
Informationen zum barrierefreien Reisen

Museum am Strom
Barrierefreiheit im Museum am Strom

Behindertenparkplätze in Bingen
Parken in Bingen

Broschüre "Barrierefreies Bingen" (PDF-Dokument)

Egal ob körperbehindert, hör- oder sehbehindert, sprach-, geistig oder seelisch behindert, egal ob es um eine angeborene Beeinträchtigung geht oder um eine im Laufe des Lebens erworbene - Menschen mit Behinderung soll eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.

Hierzu bedarf es jedoch der aktiven Wahrnehmung der dafür vorhandenen Hilfen und der Beschaffung dieser „Hilfen“ (Hilfsmittel). In den meisten Fällen werden die Kosten hierfür von der Krankenkasse oder bei baulichen Veränderungen durch andere Kostenträger erbracht. Also keine Scheu. Zuerst aber sollte man sich beraten lassen oder selbst nach "Hilfsmitteln" suchen. Wir können Ihnen diese Arbeit nicht abnehmen, können Ihnen jedoch dabei helfen, helfen durch im Netz vorhandene Anlaufadressen.

  1. allgemeine Informationen
  2. Barrierefreiheit, Vorschriften und Normen
  3. Informationen zu versch. Themen in Wort und Bild
  4. Messe zu allen Themen
  5. Auflistung der in Bingen vertretenen Sanitätshäuser (PDF-Dokument)
  6. Auflistung der Binger Arztpraxen, die mit Rollstuhl zu erreichen sind (Quelle: Otto Gerber, Mitglied des Seniorenbeirates)
  7. Bei Fragen zu finanziellen Hilfen gibt die Verbraucherzentrale kostenlos Auskunft.
  8. Die unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Zentrums für selbstbestimmtes Leben in Mainz (ZsL) bietet eine persönliche Beratung für alle Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sowie Angehörige, in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe am sozialen Leben, an.
    Termine: jeden zweiten, dritten und vierten Donnerstag im Monat, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr, im Caritas Zentrum St. Elisabeth, Rochusstr. 8; jeweils am zweiten Donnerstag im Monat besteht das Angebot einer offenen Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung, ansonsten ist eine Terminvereinbarung erforderlich

    Ansprechpartner:

    Joachim Fischer
    Leitung EUTB® 

    Rheinallee 79 – 81
    55118 Mainz
    Tel: 0 61 31 / 146 74-485
    Fax: 0 61 31 / 146 74-440
    Mail: j.fischer@zsl-mainz.de
    Web: www.zsl-mainz.de

Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Inklusion

Inklusion bedeuted erstmal „Teilhabe“. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an allen Bereichen, also Arbeit, Freizeit, Bildung, Familie und politischen Prozessen. Die Teilhabe darf dabei nicht aufgrund von stereotypen Merkmalen verhindert werden. Dazu zählt natürlich nicht nur Behinderung, wenn auch klar ist, dass behinderte Menschen aufgrund des Bildes, was über sie immer noch vermittelt wird, die Teilhabe besonders oft verwehrt wird.

Teilhabe sollte dadurch ermöglicht werden, dass das Umfeld und die Umwelt so gestaltet werden, dass Barrieren beseitigt werden. Dafür steht der Aktionsplan der Stadt Bingen am Rhein

Inhaltsverzeichnis:

3.1 Erziehung und Bildung - verantwortlich hauptsächlich das Land und die Stadt

3.2 Arbeit - verantwortlich der Arbeitgeber und das Arbeitsamt

3.3 Wohnen – hier gilt es selbst aktiv zu werden

3.4 Kultur, Freizeit und Sport – Wünsche sollten auch hier durch uns definiert werden

3.5 Gesundheit und Pflege – das geht uns alle an, also aktiv werden

3.6 Schutz der Persönlichkeitsrechte – Der Gestzgeber ist hier in der Pflicht

3.7 Interessenvertretung – Verantwortlich die Verwaltung und die Behörden

3.8 Mobilität und Barrierefreiheit – Ein Jeder kann dazu beitragen

3.9 Barrierefreie Kommunikation und Information – woran es fehlt ist für jeden anders

3.10 sonstige Ziele und Maßnahmen – kann hier noch etwas hinzugefügt werden?

Diese 10 Punkte werden im Aktionsplan angesprochen. Es sind alle MitbügerInnen und Mitbürger aufgerufen dabei zu helfen diese Punkte in der Stadt, für die Stadt und unsere Bewohner zu optimieren. Helfen auch Sie uns die „Teilhabe“ von uns allen zu ermöglichen.

Aktionsplan der Stadt Bingen am Rhein - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen