Schritt 2: Das zuständige Kommunalarchiv anschreiben
Kommunalarchiv bedeutet: Gemeindearchiv, Stadtarchiv, Kreisarchiv. Die meisten Städte haben einige Archive. Viele Gemeinden geben die Unterlagen aber zur Aufbewahrung an das Landesarchiv weiter. Fragen Sie einfach bei der Verwaltung der Kommune nach, ob die Unterlagen vor Ort sind. Wenn nicht, werden Sie üblicherweise an das nächsthöhere Archiv verwiesen.
Schreiben Sie bitte in den Betreff einer E-Mail unbedingt den Namen der gesuchten Person und deren Geburtsdatum. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dies in der Flut der täglich E-Mails äußerst hilfreich ist, ganz besonders, wenn nach einiger Zeit noch einmal eine Rückfrage kommt.
Welche Unterlagen könnten Kommunalarchive haben?
Fragen Sie nach
- Personenstandsurkunden, wenn nicht schon in Schritt 1.1 erledigt
- Melderegister, wenn nicht schon in Schritt 1.1 erledigt
- Unterlagen zu Vereinen und anderen Gruppen, in denen die Person Mitglied war -> Gibt Hinweise zum sozialen Engagement der Person
- Adressbüchern aus der Lebenszeit der Person -> Gibt Hinweise, wo die Person wann gelebt hat
- Brandkatastern -> Gibt Hinweis über Wohnhaus
- Fotos -> Sei’s von der Person, dem Wohnhaus, Teilnahme bei Veranstaltungen, etc.
- Unterlagen zur Person, sofern Person des öffentlichen Lebens oder Beamten*in/Angestelle*r bei der Verwaltung -> Gibt Hinweise zum Job
Je nach Umfang der Anfrage werden Sie gebeten, selbst vor Ort in den Unterlagen zu recherchieren. Ansonsten werden Gebühren (€) fällig.
Wenn Sie vor Ort recherchieren: Fragen Sie vorher nach, ob Sie die Archivalien kostenlos fotografieren dürfen (in Bingen ist das möglich). Kopien und Scans kosten in der Regel eine Gebühr pro Stück. Viele Archive bieten aber an, dass die Besucher*innen die Unterlagen abfotografieren dürfen. Die Fotos können Sie dann zu Hause in Ruhe sichten. Die ist besonders hilfreich, wenn Sie Kurrentschriften (die alten deutschen Schriften) nicht flüssig lesen können.
Anmerkung: Es ist aber untersagt, diese zu publizieren.