2G für Stadtarchivbesuch
Ab dem 24. November 2021 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Für den Besuch im Stadtarchiv bedeutet das
1) Zutritt nur für 2G
- Geimpfte benötigen Ihr Impfzertifikat mit QR-Code (gerne auch in der Corona-Warn-App)
-
Genesene benötigen einen Nachweis über Ihre frühere Erkrankung, die maximal 6 Monate zurückliegt
Über das Vorzeigen des Personalausweises wird die Identität überprüft.
Ohne diese Nachweise ist ein Zutritt zum Stadtarchiv nicht möglich.
2) Voranmeldung
Des Weiteren gelten die bisherigen Bestimmungen
- Vorausbuchungspflicht,
- Vorbestellung der Archivalien, mind. 1 Tag im Voraus (bei Akten am vorherigen Mittwoch),
- Tragen einer FFP2-Maske während der Besuchszeit, auch am Platz
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.