2G für Stadtarchivbesuch

Ab dem 24. November 2021 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Für den Besuch im Stadtarchiv bedeutet das

1) Zutritt nur für 2G

  • Geimpfte benötigen Ihr Impfzertifikat mit QR-Code (gerne auch in der Corona-Warn-App)
  • Genesene benötigen einen Nachweis über Ihre frühere Erkrankung, die maximal 6 Monate zurückliegt

Über das Vorzeigen des Personalausweises wird die Identität überprüft.

Ohne diese Nachweise ist ein Zutritt zum Stadtarchiv nicht möglich.

2) Voranmeldung

Des Weiteren gelten die bisherigen Bestimmungen

  • Vorausbuchungspflicht,
  • Vorbestellung der Archivalien, mind. 1 Tag im Voraus (bei Akten am vorherigen Mittwoch),
  • Tragen einer FFP2-Maske während der Besuchszeit, auch am Platz

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund.

Coronavirus (Symbolbild).