Wochen- und Monatstickets

Dauerparkkunden werden künftig in Bewohner und Nichtbewohner unterschieden. Ab 01.01.2018 sind Bewohner die Personen, die im Stadtgebiet von Bingen ihren Wohnsitz haben oder die Personen, die im Stadtgebiet ein Geschäft führen, auf dass ein Firmenfahrzeug angemeldet ist. Je nachdem zu welcher Personengruppe Sie zählen, kann für Sie ein Bewohnerticket bzw. ein Nichtbewohnerticket ausgestellt werden. 

Bewohner“ dürfen ab 01.01.2018 mit einem Dauerparkticket auf dem Gerbhausparkplatz, auf dem südlichen Teil des Naheparkplatzes ab Höhe Zehnthofstraße, im Rheinkai und in der Rochusallee - nördliche Straßenseite sowie nördlich der Bahnlinie parken (Museumstraße bis zur Hafenstraße, Höhe Alter Kran). Diese müssen beim Erwerb eines Dauerparktickets für die Tarifzone 2 anhand des Personalausweises den Wohnsitz im Stadtgebiet nachweisen und durch Vorlage einer Zulassungsbescheinigung bzw. des Kfz-Scheines belegen, dass ein bestimmtes Kraftfahrzeug z.B. seiner Person, seinem Haushalt, seiner gewerblichen Tätigkeit o.ä. zuzuordnen ist. Das Kfz-Kennzeichen wird in dem Dauerparkticket eingetragen.

Nichtbewohner“ dürfen nur auf den Parkplätzen nördlich der Bahnlinie parken (Museumstraße bis zur Hafenstraße Höhe Alter Kran).

Das Parken mit Wochen- oder Monatstickets von Nichtbewohnern in anderen Straßenbereichen (z.B. Rheinkai) wird nur noch bei Straßensperrungen (z.B. Winzerfest) geduldet.

Dauerparkkunden haben die Möglichkeit, Wochen- und Monatstickets für die Tarifzone 2 (Bewohner) und die Tarifzone 3 (Bewohner + Nichtbewohner) beim Bürgerbüro, Basilikastraße 4 oder bei der Touristinformation, Rheinkai 21, zu erwerben.


 

Kontakt zur Verkaufsstelle

Amt
Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung
Bürgerbüro
Strasse
Basilikastraße 4
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
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Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308

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06721 184-300
Telefax
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Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr 

In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.

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Bingen Tourismus & Kongress GmbH
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Tourist-Information
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