Binger Erklärung
Beim Treffen der Vertreter der ehemaligen Hertie-Standorte am 13. Sept. 2012 in Bingen am Rhein wurde folgende Binger Erklärung verabschiedet:
30 Städte in der Bundesrepublik Deutschland sind in ihrer städtebaulichen Entwicklung und bei der Reaktivierung wichtiger Einzelhandelsflächen stark behindert, da in den Startlöchern stehende Investoren keinen handlungsfähigen Ansprechpartner auf der Verkäuferseite erreichen. Eine anonyme Vermögensmasse dümpelt vor sich hin, keiner fühlt sich zuständig.
Markante, die Innenstädte prägende, Kaufhausgebäude verkommen zusehend zu Bauruinen. Dieser Zustand kann nicht weiter hingenommen werden. „Eigentum verpflichtet“, dieser Rechtsgrundsatz gilt auch für die Eigentümer dieser Gebäude. Daher fordern wir
der Insolvenzverwalter muss seine Aufgabe aktiv wahrnehmen und ernsthaft Verhandlungen mit Kaufinteressenten führen und zum Abschluss bringen,
die Deutsche Bank wirkt konstruktiv mit den Eigentümern, vertreten durch die holländischen Insolvenzverwalter, und Hatfield Philips als Vertreter der Gläubiger zusammen, um folgende Punkte zur Innenstadtattraktivierung durchzuführen:
a) als Ansprechpartner für Investoren und potentielle Käufer zu fungieren
b) als Ansprechpartner für Instandhaltungsfragen sowie –kosten zu fungieren.
die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene leisten uneingeschränkte Unterstützung bei der Lösung dieses Problems und ergreifen wirksame Maßnahmen, um solche Entwicklungen für die Zukunft nicht entstehen zu lassen. Dazu sind gesetzliche Veränderungen zu verabschieden, die die Rechte der Städte stärken und volkswirtschaftliche Verluste zugunsten von unbekannten Immobilienspekulanten zu verhindern.
da auch die Geduld auf der Investorenseite begrenzt ist, fordern wir den Abschluss von Verwertungsvereinbarungen innerhalb eines Monats.
Bingen am Rhein, den 13. Sept. 2012
Stadt Bingen am Rhein - Stadt Delmenhorst - Stadt Eschweiler - Stadt Gelsenkirchen - Stadt Görlitz - Stadt Gronau - Stadt Herne - Stadt Hückelhoven - Stadt Idar-Oberstein - Stadt Itzehoe, auch für die Städte Husum, Niebüll, Schleswig, Stade - Stadt Kamen - Stadt Meschede - Stadt Mölln - Stadt Nettetal - Stadt Neustadt a.d. Weinstraße - Stadt Remscheid - Stadt Tuttlingen