9. Wofür wird der gewerbliche Nutzungszuschlag (Artzuschlag) berechnet?
Gemäß § 6 Abs. 4 der WKB-Satzung wird für Grundstücke, die in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen oder ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ein Zuschlag in Höhe von 20 % auf die gewichtete Grundstücksfläche erhoben. Grundstücke in sonstigen Baugebieten, die teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden erhalten einen Zuschlag von 10 %.
Durch den Artzuschlag soll erreicht werden, dass Grundstücke, die aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung einen (deutlich) erhöhten Fußgänger- und Fahrzeugverkehr auslösen, stärker berücksichtigt werden als ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke.
Als in diesem Sinne gewerblich oder vergleichbar genutzt gelten zum Beispiel auch Grundstücke, die Büro-, Behandlungs-, Kanzleiräume oder ähnlich genutzte Räume beherbergen.