8. Was ist eine Tiefenbegrenzung?
Die Tiefenbegrenzung regelt bis zu welcher Tiefe ein Grundstück, das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, in beitragsrechtlich relevanter Weise erschlossen ist. Der Grundstücksteil, der hinter der Tiefenbegrenzungslinie liegt, wird bei der Berechnung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nicht mit einbezogen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 WKB-Satzung gilt als beitragspflichtige Grundstücksfläche eines im Innenbereich liegenden Grundstückes die Fläche von der Verkehrsanlage bis zu einer Tiefe von 40 m. Ist für den hinter der Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteil aufgrund der Umgebungsbebauung eine Hinterbebauung in zweiter Reihe möglich, wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Ist das Grundstück über die 40 m- oder 80 m-Linie bebaut, verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie bis zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.