5. Ist die Höhe des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages jedes Jahr gleich?
Nein! Die Höhe errechnet sich in jedem Jahr neu. Dieses ist zum einen abhängig von den Kosten, die in einem Jahr innerhalb der Abrechnungseinheit anfallen und andererseits von den Änderungen an den beitragspflichtigen Grundstücksflächen (z.B. Wegfall von gewerblichen Nutzungszuschlägen).
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist keine neue Steuerart, denn anders als Steuern ist der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag immer investitionsbezogen, d.h. er wird nur erhoben, wenn eine öffentliche Verkehrsanlage ausgebaut wird. Sollten in einem Jahr keine Ausbaumaßnahmen in einer Abrechnungseinheit stattfinden, werden auch keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag ist für die Kommunen nicht als „Spardose“ zu betrachten, in der Ausbaubeiträge für künftige Ausbaumaßnahmen gesammelt werden können.