2. Was ist eine Abrechnungseinheit?
Abrechnungseinheiten können das gesamte Gemeindegebiet oder aber Teile davon sein. Die Abrechnungseinheiten entstehen durch das Zusammenfassen mehrerer Verkehrsanlagen, die in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebiet liegen.
Beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag „verschmelzen“ alle Verkehrsanlagen innerhalb einer Abrechnungseinheit zu einer einzigen Verkehrsanlage, sodass alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit zur Zahlung des Beitrages heran-gezogen werden unabhängig davon, ob in der „eigenen“ Straße Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden oder nicht.
Die Stadt Bingen am Rhein hat 10 Abrechnungseinheiten gebildet. Die 8 Stadtteile bilden jeweils eine eigene Abrechnungseinheit, weiterhin bilden der Gewerbepark Bingen-Ost (Gaulsheim) und das Gewerbe- und Industriegebiet „Am Ockenheimer Graben“ (Kempten) je eine eigene Abrechnungseinheit.
Die Begründung zur Bildung der Abrechnungseinheiten und die entsprechenden Lagepläne sind Bestandteil der Satzung.