15. Wann erhalte ich meinen ersten Bescheid?
Die Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erfolgt in Bingen am Rhein zum 01.01.2023, d.h. dass in Abrechnungseinheiten in denen 2023 tatsächlich beitragsfähige Ausbaumaßnahmen stattfinden und Kosten entstehen, frühestens in 2024 die ersten Bescheide ergehen.
Da in einigen Abrechnungseinheiten auf absehbare Zeit keine Ausbaumaßnahmen geplant sind, erhalten die Grundstückseigentümer dort auch solange keine Beitragsbescheide.