14. Kann der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag auf den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden?
Nein! Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag kann (wie der Einmalbeitrag auch) gemäß der zur Zeit herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung nicht auf die Mieter umgelegt werden.