10. Werden die Kosten für den Ausbau einer Straße in voller Höhe auf die Grundstückseigentümer umgelegt?
Nein! Die Stadt trägt, wie beim Einmalbeitrag auch, einen Teil der Kosten, den sogenannten Gemeindeanteil. Der Gemeindeanteil beträgt gemäß § 10a Abs. 3 KAG Rheinland-Pfalz mindestens 20 %. Die Gemeindeanteile der jeweiligen Abrechnungseinheiten ergeben sich aus § 5 WKB-Satzung.