1. Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen?

Die wesentlichen Unterschiede haben wir Ihnen nachfolgend kurz dargestellt:

Einmalbeitrag

Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag

Beitrag wird für den Ausbau einer einzelnen öffentlichen Straße (Verkehrsanlage) erhoben.

Beitrag wird für sämtliche Ausbau-maßnahmen innerhalb des gesamten Straßennetzes einer Abrechnungseinheit erhoben.

Beitrag ist nur von den Anliegern der einzelnen ausgebauten Verkehrsanlage zu zahlen.

Beitrag ist von sämtlichen Anliegern des gesamten Straßennetzes einer Abrech-nungseinheit zu zahlen.

Einmalig hohe Beitragsbelastung.

Vergleichsweise geringe wiederkehrende Beitragsbelastung.

Beitrag ist nur in großen Zeitabständen (meist 20 Jahre und länger) zu zahlen.

Beitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine öffentliche Verkehrsanlage innerhalb der Abrechnungseinheit ausgebaut wird. Dies kann gegebenenfalls jährlich oder auch seltener sein.

Anlieger an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) zahlen nur für Nebenanlagen (z.B. Gehwege).

Keine Unterscheidung zwischen Anliegern an klassifizierten Straßen oder städtischen Straßen.