1. Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen?
Die wesentlichen Unterschiede haben wir Ihnen nachfolgend kurz dargestellt:
Einmalbeitrag |
Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag |
Beitrag wird für den Ausbau einer einzelnen öffentlichen Straße (Verkehrsanlage) erhoben. |
Beitrag wird für sämtliche Ausbau-maßnahmen innerhalb des gesamten Straßennetzes einer Abrechnungseinheit erhoben. |
Beitrag ist nur von den Anliegern der einzelnen ausgebauten Verkehrsanlage zu zahlen. |
Beitrag ist von sämtlichen Anliegern des gesamten Straßennetzes einer Abrech-nungseinheit zu zahlen. |
Einmalig hohe Beitragsbelastung. |
Vergleichsweise geringe wiederkehrende Beitragsbelastung. |
Beitrag ist nur in großen Zeitabständen (meist 20 Jahre und länger) zu zahlen. |
Beitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine öffentliche Verkehrsanlage innerhalb der Abrechnungseinheit ausgebaut wird. Dies kann gegebenenfalls jährlich oder auch seltener sein. |
Anlieger an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) zahlen nur für Nebenanlagen (z.B. Gehwege). |
Keine Unterscheidung zwischen Anliegern an klassifizierten Straßen oder städtischen Straßen. |