Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) durch die Stadt erhoben.
Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 90 % auf die Eigentümer der durch die jeweilige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Der typische Fall einer Erschließungsanlage ist die Herstellung einer neuen Straße auf der "grünen Wiese" (Neubaugebiet), um neu gebildete Grundstücke baureif zu machen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke Bingen am Rhein:
Kontakt
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Veranlagungsstelle
- Ansprechpartner
- Tatjana Frank
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-69
- Telefax
- 06721 9707-50
- E-Mail schreiben