Förderrichtlinie Balkon-PV
Förderprogramm der Stadt Bingen am Rhein "Installation von Balkon-Photovoltaik"
Antragsberechtigt sind:
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Besitzer von selbst genutzten Gebäuden oder Mieter von Mietsgebäuden im Gebiet der Stadt Bingen am Rhein sind.
Gewerblich genutzte Gebäude sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Höhe der Förderung:
- 100 Euro pro Haushalt für alle Balkon-PV Anlagen, die ab dem 15.05.2024 angeschafft wurden
- 15.05.2024 bis zur Ausschöpfung der eingeplanten Haushaltsmittel
Antrag auf Förderung (einzureichen nach Kauf des Balkon-PV Moduls):
Folgende Dokumente sind zusammen mit dem Auszahlungsantrag an foerderung-klimaschutz@bingen.de zu senden:
- Nachweis des Wohnsitzes (Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder seines Vertreters)
- Kopie der Rechnung der gekauften Balkon-PV Anlage
- Foto der montierten Balkon-PV-Anlage
- gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Hinweis zum digitalen Ausfüllen des Antrags
Zuwendungsbescheid:- wird nach Prüfung der Unterlagen an den Antragsteller versandt
Ablaufplan zur Übersicht: