Gefahrenabwehr/-vorsorge

Information (Vector-Darstellung)Die öffentlichen Aufgabenträger sind per Gesetz verpflichtet, gegen Gefahren wie z.B. Brandgefahren, allgemeine Gefahren (z.B. medizinische Notfälle, Verkehrsunfälle) und Gefahren größeren Umfanges (Katastrophen) sowohl die Vorbereitung als auch die Gefahrenabwehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben selbst zu gewährleisten.

Zur "Katastrophenabwehr" gehört auch der Bevölkerungsschutz.

Der Bevölkerungsschutz kann nur gewährleistet werden, wenn die privaten Haushalte selbst für den Eigenschutz Vorbereitungen treffen. Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie auf diesen Seiten:

www.bingen.de/hochwasserinfo