Schöffenwahl

Das Bewerbungsverfahren für die zu wählenden Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgeschlossen.

Für die nächste Amtszeit von 2029 bis 2033 werden im Frühjahr 2028 wieder ehrenamtliche Schöffen gesucht, die am Amtsgericht Bingen am Rhein und Landgericht Mainz als „Vertreter des Volkes“ an der Rechtsprechung in Strafverfahren teilnehmen.

Der Binger Stadtrat entscheidet sodann spätestens im Sommer 2028 über die Aufstellung der Vorschlagsliste, die doppelt so viele Kandidaten beinhaltet, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2028 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die allgemeine Internetseite der Schöffenwahl unter www.schoeffenwahl.de oder beim Wahlamt der Stadt Bingen.

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