Beirat für Migration und Integration
Wahl zum Beirat für Migration und Integration
Allgemeines:
Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet die Stadt Bingen am Rhein einen Beirat für Migration und Integration nach den Vorschriften des § 56 der Gemeindeordnung Rheinland‑Pfalz ein. Aufgabe dieses Beirates ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Hierbei werden durch diesen Beirat die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Bingen am Rhein vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.
Bei der Beiratswahl der Stadt Bingen am Rhein im Jahre 2024 konnte vom Wahlausschuss nicht die erforderliche Anzahl an Wahlvorschlägen zugelassen werden, sodass keine Wahl stattfinden konnte. Durch eine Satzungsänderung konnte jedoch eine Berufung der Mitglieder durch den Stadtrat erfolgen, sodass es auch für diese Legislaturperiode einen Beirat für Migration und Integration gibt.
Die Wahlen finden im 5-Jahres-Rhythmus statt, sodass im Herbst/Winter des Jahres 2029 die nächste Wahl stattfinden wird.