Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- oder Auskunftssperren können in folgenden Fällen beantragt werden:
- Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Altersjubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Ehejubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
++ Öffnungszeiten an Weihnachten und zwischen den Jahren:
vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist die Verwaltung geschlossen.
Das Bürgerbüro öffnet am am 27.12. von 8.30 - 12.00 Uhr
in Notbesetzung für dringende Passangelegenheiten!! ++
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.