Eheschließungen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Zuständigkeit
- Abteilung
- Standesamt
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon:
- 06721 184-306 / -308
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.
- Telefon
- 06721 184-306 / -308
- Telefax
- 06721 184-314
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf
Die Anmeldung der Eheschließung, die Voraussetzung für die Trauung ist, kann frühestens sechs Monate vor dem gewählten Termin vorgenommen werden. Sie erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Das Standesamt, in dem die Trauung dann tatsächlich stattfinden soll, können die Brautleute grundsätzlich frei wählen.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten ab und sollte vorab telefonisch beim Standesamt erfragt werden.
Die Eheschließungen finden in den Räumen des Standesamtes grundsätzlich vormittags von Montag bis Freitag statt. Eheschließungen auf der Burg Klopp sind an bestimmten Wochenenden (Freitag und Samstag nach Absprache mit dem Standesamt) möglich. An diesen Tagen wird in den Räumen des Standesamtes nicht getraut.
Bitte beachten Sie, dass Termine für eine Trauung auf Burg Klopp aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig reserviert werden müssen. Die Reservierung ist bereits vor der Anmeldung der Eheschließung möglich.
Gebühren
Für eine Eheschließung werden Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung erhoben.
Für die Nutzung des Sitzungssaales auf Burg Klopp wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von € 125,00 erhoben.
Darüber hinaus ist ggfs. eine weitere Gebühr für die Eheschließung außerhalb des Amtssitzes bzw. an einem Samstag zu erheben.
Weitere Informationen zu den Kosten im Einzelfall erteilt das Standesamt.