Heiraten in Bingen am Rhein

Die Stadt Bingen bietet Heiratswilligen Trauungen in der gediegenen Atmosphäre des Standesamtes, im historisch-rustikalen Ambiente des Alten Rathauses in Bingen-Büdesheim oder im stilvollen Rahmen der Burg Klopp an.

Was ist bei der Anmeldung zur Eheschließung zu beachten?
Sie können das Standesamt, in dem Ihre Trauung stattfinden soll, grundsätzlich frei wählen.
Die Anmeldung der Eheschließung, die Voraussetzung für die Trauung ist, können Sie frühestens sechs Monate vor dem gewählten Termin bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, vornehmen.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, klären Sie bitte mit dem Standesamt, in dessen Zuständigkeit Sie gemeldet sind.

Sie möchten die Eheschließung in Bingen am Rhein anmelden?

Dies ist möglich, wenn mindestens ein Partner in Bingen am Rhein gemeldet ist.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit die Anmeldung der Eheschließung über das Portal Services-Ehe-Online anzustoßen, in dem Sie auf den nachfolgenden Button klicken:

Anmeldung einer Eheschließung

Beachten Sie bitte, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vornehmen können.

Für diesen Vorgang sind verschiedene Dokumente hochzuladen, die im Anschluss auch im Original eingereicht werden müssen. Um welche Dokumente es sich hierbei handelt, ergibt sich in der Regel aus dem Antragsprozess.

Da die Gebühr für diese Vorgänge unterschiedlich sein kann, wird sie Ihnen im Anschluss in Rechnung gestellt.


Wo möchten Sie sich Ihr JA-Wort geben? - Sie haben die Wahl …

… im rustikalen Ambiente des im modernen Flair restaurierten Trauzimmers im Dachgeschoss des im Kulturquartier gelegenen Standesamtes (Basilikastraße 4)

Der Zugang ist auch barrierefrei über einen Aufzug möglich.

Derzeit können an einer Trauung bis zu 20 Personen (Brautpaar + 18 Personen) teilnehmen.
Im Anschluss an die Zeremonie können Sie im Lesehof vor dem Gebäude auf eine glückliche Zukunft anstoßen.

Sobald Sie die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen haben, können Sie einen Eheschließungstermin für die Trauungen im Trauzimmer vereinbaren. An den Tagen an denen Trauungen auf der Burg Klopp stattfinden, können wir in den Räumen des Standesamtes keine Trauungen vornehmen.

Für Trauungen im Trauzimmer entstehen lediglich die Kosten für eine Eheschließung gemäß Landesgebührenverordnung.


… im historisch-rustikalen Ambiente des Alten Rathauses in Bingen-Büdesheim (Burgstraße 2).

Der Zugang ist auch barrierefrei möglich.

An einer Trauung können bis zu 40 Personen (Brautpaar +38 Personen) teilnehmen.

Im Anschluss an die Zeremonie können Sie auf dem Rathausplatz neben dem Gebäude auf das Brautpaar anstoßen. Die Räumlichkeiten können auch für eine anschließende Feier angemietet werden.

Wann können Sie im Alten Rathaus heiraten?

Eheschließungen im Alten Rathaus finden grundsätzlich freitags statt.

Die Räumlichkeiten im Alten Rathaus werden auf unterschiedlichste Weise genutzt. Bitte beachten Sie daher, dass eine frühzeitige Terminabstimmung notwendig ist. Diese ist auch bereits vor der Anmeldung der Eheschließung möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Standesbeamten Herrn Pfeffer (Tel. 06721/184-306) oder Frau Ross (Tel. 06721/184-308).

Für die Nutzung des Saales im Alten Rathaus wird zusätzlich zu den Gebühren der Landesgebührenverordnung eine Nutzungsgebühr in Höhe von 125,00 € erhoben. Darüber hinaus fallen weitere Gebühren für Eheschließungen außerhalb des Amtssitzes an.

Weitere Informationen zu den Kosten im Einzelfall erteilt Ihnen das Standesamt gerne.

Parkmöglichkeiten sind an der Saarlandstraße und in der Burgstraße in begrenzter Anzahl vorhanden.


... oder im stilvollen Rahmen des festlichen Sitzungssaals in der Burg Klopp – hoch über der Stadt auf dem Kloppberg gelegen, präsentiert sich die Burg als eines der schönsten Wahrzeichen der Stadt.

Einen barrierefreien Zugang können wir nach Voranmeldung einrichten.

An einer Trauung in der Burg Klopp können bis zu 40 Personen (Brautpaar + 38 Personen) teilnehmen.

Im Anschluss an die Zeremonie können Sie den Hof der Burg Klopp mit seinem traumhaften Blick auf den Rhein für einen Umtrunk nutzen.

Da zeitgleich bis zu fünf Hochzeitsgesellschaften im Burghof anwesend sein könnten, bitten wir Sie im Außenbereich darauf zu achten, dass Sie zu den jeweiligen anderen Gesellschaften einen ausreichenden Abstand einhalten.

Wann können Sie auf Burg Klopp heiraten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Termine für eine Trauung auf Burg Klopp aufgrund der großen Nachfrage frühzeitig reservieren müssen. Dies ist bereits vor der Anmeldung der Eheschließung möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Standesbeamten Herrn Pfeffer (Tel. 06721/184-306) oder Frau Ross (Tel. 06721/184-308).

Für die Nutzung des Sitzungssaals auf der Burg Klopp wird zusätzlich zu den Gebühren der Landesgebührenverordnung eine Nutzungsgebühr in Höhe von 125,00 € erhoben. Darüber hinaus fallen weitere Gebühren für Eheschließungen außerhalb des Amtssitzes, bzw. an einem Samstag an.

Weitere Informationen zu den Kosten im Einzelfall erteilt das Standesamt gerne. 

Parkmöglichkeiten sind auf dem Parkplatz vor dem Zugang zur Burg vorhanden.

Termine

Eheschließungen auf der Burg finden zu folgenden Terminen statt.

    Termine für 2024/2025: 
    21./22.06.2024 12./13.07.2024 16./17.08.2024
    06./07.09.2024   11./12.10.2024 15./16.11.2024
    13./14.12.2024

    17.01.2025

    14.02.2025

    14./15.03.2025

    11./12.04.2025

    23./24.05.2025

    27./28.06.2025

     18./19.07.2025  15./16.08.2025
     12./13.09.2025  17./18.10.2025  14./15.11.2025

    19./20.12.2025

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Standesamt.


    Wichtige Hinweise

    • Bitte beachten Sie, dass die Termine für Trauungen an den hier genannten Tagen schon vergeben sein können. Sprechen Sie Ihren gewünschten Termin deshalb rechtzeitig mit dem Standesamt der Stadt Bingen am Rhein ab.
    • Die Reservierung der Eheschließung in der Burg Klopp wird nur aufrecht erhalten, wenn die Anmeldung der Eheschließung spätestens vier Monate vor dem gewünschten Eheschließungstag beim Standesamt Bingen am Rhein vorliegt.
      Sollte die Anmeldung der Eheschließung vier Monate vor diesem Termin nicht vorliegen, ist der Termin wieder vakant, d.h. er kann anderweitig vergeben werden.

    Kontakt

    Amt
    Amt für öffentliche Ordnung
    Abteilung
    Standesamt
    Strasse
    Basilikastraße 4
    PLZ / Ort
    55411 Bingen am Rhein
    Telefon:
    06721 184-306 / -308
    Weiteres

    Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.

       

    Telefon
    06721 184-306 / -308
    Telefax
    06721 184-314
    E-Mail
    E-Mail schreiben

    Öffnungszeiten

    MO - FR 08:30 - 12:00 Uhr
    MO  14:00 - 18:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

    Das Wahlamt ist zwischen den Jahren für Wahlvorschlagsträger wie folgt geöffnet: 

    23.12.2024         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    27.12.2024          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    30.12.2024          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

     Sie benötigen Urkunden?

    Aus technischen Gründen kann derzeit das Urkundenanforderungsportal nicht genutzt werden. Wir bitten Sie daher, Ihre Bestellung per E-Mail an standesamt@bingen.de unter Angabe der gewünschten Urkunden sowie der Daten zum Personenstandsregister (Namen, Geburtsdatum bzw. Sterbe- oder Ehedatum, Geburts-, Sterbe- oder Eheschließungsort, etc.) zu senden.

    Wir bitten Sie zur Authentifikation eine Kopie oder einen Scan Ihres Ausweises beizufügen. Geben Sie außerdem Ihre aktuelle Adresse an, damit wir die Urkunden mit Gebührenbescheid zuschicken können.  

    Achtung!
    Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Möglichkeit zur Urkundenanforderung. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um Serviceangebote der deutschen Standesämter handelt, sondern um kostenpflichtige Leistungen von privaten Anbietern.

    Diese Leistung besteht oftmals lediglich in einer Anforderung der Urkunde. Die Gebühr des Standesamts wird dadurch in der Regel nicht beglichen.