Baugenehmigung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 LBauO der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67 und 84 LBauO nichts anderes bestimmt ist.
Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung (Bauantrag) ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn schriftlich bei der Stadtverwaltung Bingen einzureichen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.
Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie von den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, die von Sachverständigen bearbeiteten Unterlagen und Bescheinigungen von diesen mit Tagesangabe unterschrieben sein.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321 bzw. -155
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Damit wir uns bei persönlicher Vorsprache auf das Gespräch und Ihr Anliegen vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung.
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren, benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zwingend die vollständige Adresse des Vorhabens (Ort, Straße und Hausnummer) oder die Angabe des Flurstücks und – falls vorhanden – das Aktenzeichen des Vorhabens.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet von Bingen und seinen Stadtteilen (Bingerbrück, Büdesheim, Kempten, Dromersheim, Dietersheim, Sponsheim und Gaulsheim) zuständig sind.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Für die Erteilung einer Baugenehmigung wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.
Den Baugenehmigungsangtrag, das Gebührenverzeichnis und weitere Formulare finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums.
Für Werbeanlagen (>1qm) ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag finden Sie unterhalb:
Antrag Errichtung von Werbeanlagen (PDF-Dokument)