Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Gemäß § 61 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bedarf auch die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die genehmigte Nutzungsart einer baulichen Anlage geändert wird. Dies gilt auch dann, wenn bauliche Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Eine Baugenehmigung ist beispielsweise notwendig, wenn beabsichtigt ist, bisherige Wohnräume als Büro, als Praxis oder für anderweitige Gewerbezwecke zu nutzen. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind erhebliche Änderungen in der genehmigten Gewerbenutzung, z.B. die Umwandlung von Büroräumen in Verkaufsräume.
Generell sind alle Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig, wenn für die neue Nutzung andere baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321 bzw. -155
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Damit wir uns bei persönlicher Vorsprache auf das Gespräch und Ihr Anliegen vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung.
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie uns per Mail oder telefonisch kontaktieren, benötigen wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zwingend die vollständige Adresse des Vorhabens (Ort, Straße und Hausnummer) oder die Angabe des Flurstücks und – falls vorhanden – das Aktenzeichen des Vorhabens.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet von Bingen und seinen Stadtteilen (Bingerbrück, Büdesheim, Kempten, Dromersheim, Dietersheim, Sponsheim und Gaulsheim) zuständig sind.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
- Bauantrag
- es wird eine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis berechnet