Haushaltsentwurf und Haushaltspläne
Haushaltsentwurf
Einwohnerinnen und Einwohner können Entwürfe bis zur Beschlussfassung im Stadtrat einsehen
Mit der Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 01.07.2016 haben Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung im Stadtrat einzusehen.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung einzureichen.
Die sich in Aufstellung befindenden Haushaltssatzungen / -pläne können zu gegebener Zeit bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein während der bekannten Dienststunden sowie online eingesehen werden.
Vorschläge zu den Entwürfen können dann jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung schriftlich in Papierform oder per E-Mail an haushalt@bingen.de eingereicht werden.
Haushaltspläne
Interessierte finden hier aktuelle und vergangene Haushaltspläne der Stadt Bingen am Rhein zur Ansicht und zum Download (PDF-Dokumente)
- Stadt Bingen am Rhein – 1. Nachtragshaushaltsplan 2023-2024
- Stadt Bingen am Rhein – Haushaltsplan 2023-2024
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2021-2022
- Haushaltsplan 2021/2022
- 2. Nachtragshaushaltsplan 2020
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2019-2020
- Haushaltsplan 2019/2020
Die aktuelle Haushaltssatzung steht im Bereich "Ortsrecht" zur Verfügung.
Kontakt
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Haushaltsentwurf
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-227
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung