Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 30.08.2018 das Instrument des Verfügungsfonds eingeführt. Hierzu wurde eine Richtlinie erlassen, welche die Verwendung und Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds für Projekte in Bingerbrück regelt.

Im Sinne der integrierten Stadtteilentwicklung ist es flankierend zu den baulichen Projekten wichtig, Impulse aus dem Stadtteil aufzugreifen und in kleine Maßnahmen umzusetzen. Die Maßnahmen können von Privatpersonen, Vereinen, Initiativen o.ä. initiiert und umgesetzt werden und Kosten können vollständig aus dem Verfügungsfonds erstattet werden. Der Verfügungsfonds finanziert sich zu 100 % aus Städtebaufördermitteln.

Die Förderung

Mit dem Beschluss der Richtlinie stehen vorbehaltlich der Haushaltslage jährlich 10.000 € im Verfügungsfonds zur Verfügung. Über die Verwendung der Mittel entscheidet als Vergabegremium die Lenkungsgruppe der Sozialen Stadt Bingerbrück und jeder kann einen Antrag mit seiner Projektidee stellen.

Pro Antrag können in der Regel maximal 5.000 € als Zuschuss gewährt werden. Der Zuschuss kann der Komplettfinanzierung eines Projekts dienen. Es ist wünschenswert das weitere Finanzierungsmöglichkeiten (Spenden, Sponsoring, Eigenanteil mit Personal etc.) ergänzend berücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung. Die Förderung wird nach Projektende und Prüfung der entsprechenden Belege an den Antragsteller ausgezahlt. Es können Sach-, Honorar- und Personalkosten gefördert werden. Belege können erst nach Bewilligung des Antrags anerkannt werden.

Ziele des Fonds

Die Mittel des Verfügungsfonds dienen der Umsetzung der Ziele und Handlungsansätze des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Sie sind auch in der Richtlinie zur Verwendung und Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds festgeschrieben.

Folgende übergeordneten Ziele sind für die Beurteilung der Zuschussanträge maßgeblich:

  • Aufbau und Stärkung der sozialen Infrastruktur, der Nachbarschaft und der Angebotsstruktur
  • Verbesserung des sozialen und interkulturellen Zusammenlebens und Zusammenhalts
  • Aufwertung des öffentlichen Raums und Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Schaffung von Mitwirkungsmöglichkeiten
  • Entwicklung von Bürgerbewusstsein und Identifikation mit Bingerbrück
  • Verbesserung des Stadtteilimages

Das Vergabegremium – Die Lenkungsgruppe

Seit dem Start der Vorbereitenden Untersuchungen 2016 wird das Projekt Soziale Stadt durch die Lenkungsgruppe begleitet. Die Sitzungen der Lenkungsgruppe dienen dem Informationsaustausch von Bewohnern, Vereinen und der Verwaltung. Mit dem Beschluss der Richtlinie zum Verfügungsfonds wurde die Lenkungsgruppe zum Vergabegremium der Mittel des Fonds bestimmt.

Die Richtlinie legt fest, wie sich die stimmberechtigten Mitglieder zusammensetzen. Verschiedene

Personengruppen sind vertreten:

  • AnwohnerInnen und Gewerbetreibende
  • VertreterInnen von Organisationen und Vereinen
  • VertreterInnen der städtischen Verwaltung

Die Lenkungsgruppe hat circa 20 Mitglieder, von denen 15 Personen ein Stimmrecht ausüben können. Jederzeit ist es möglich in die Arbeit der Lenkungsgruppe einzusteigen. Als Anwohner oder Gewerbetreibende besteht die Möglichkeit mittelfristig mit Stimmrecht ausgestattet zu werden. Bei Fragen und Interesse steht Quartiersmanagerin Juliane Rohrbacher gerne zur Verfügung.