Information und Beratung

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Modernisierung mit der Abteilung Stadtplanung in Verbindung und stimmen Sie die geplanten Maßnahmen ab. Maßnahmen, mit denen vor dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung begonnen wurde, können nicht mehr gefördert werden.

Die Abteilung Stadtplanung berät Sie gerne bei allen Fragen rund um das Förderprogramm und ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Die Antragsunterlagen erhalten Sie ebenfalls von der Abteilung Stadtplanung.

Downloads:

Richtlinie der Stadt Bingen am Rhein zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Soziale Stadt Bingen-Bingerbrück“ (pdf-Dokument)

Plan Förderfähige Gebäudesubstanz gemäß Modernisierungsrichtlinie (pdf-Dokument)

Kontakt

Amt
Bauamt
Abteilung
Stadtplanung
Ansprechpartner
Christine Kreis
Strasse
Rochusallee 2
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 184-158
Telefax
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Um telefonische Vorabstimmung wird gebeten.