Information und Beratung
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Modernisierung mit der Abteilung Stadtplanung in Verbindung und stimmen Sie die geplanten Maßnahmen ab. Maßnahmen, mit denen vor dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung begonnen wurde, können nicht mehr gefördert werden.
Die Abteilung Stadtplanung berät Sie gerne bei allen Fragen rund um das Förderprogramm und ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Die Antragsunterlagen erhalten Sie ebenfalls von der Abteilung Stadtplanung.
Downloads:
Plan Förderfähige Gebäudesubstanz gemäß Modernisierungsrichtlinie (pdf-Dokument)
Kontakt
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- Bauamt
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- Stadtplanung
- Ansprechpartner
- Katharina Busch
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- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
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