Schritte zur Förderung

  1. Information und Beratung
    Nehmen Sie Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung im Stadtbauamt Bingen auf. Bei einem Vor-Ort-Termin werden Art, Umfang und Förderfähigkeit der Modernisierung und Instandsetzung besprochen. Diese Beratung ist unverbindlich und kostenlos.

  1. Antragstellung
    Die Antragsunterlagen und die Förderrichtlinie erhalten Sie von der Abteilung Stadtplanung. Im Antrag müssen Sie Ihr Vorhaben beschreiben und die damit verbundenen Kosten benennen. Ihren vollständigen Antrag reichen Sie beim Stadtbauamt ein.

  1. Bewilligung
    Die Stadt Bingen am Rhein prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen. Diese ist Voraussetzung für die Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  1. Durchführung der Maßnahmen
    Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarung begonnen werden.

    Die Auszahlung des Kostenerstattungsbetrags erfolgt in bis zu zwei Teilzahlungen:


  • nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarung und Nachweis von 60 % der berücksichtigungsfähigen Kosten,
  • nach vertragsmäßiger Durchführung der Gesamtmaßnahme sowie Prüfung der zu erbringenden Nachweise.