Fördervoraussetzungen
- Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet und das Gebäude wurde als modernisierungs- bzw. instandsetzungsbedürftig ausgewiesen.
- Art und Umfang der Modernisierung und Instandsetzung entsprechen den Zielen und dem Zweck der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und sind mit der Stadt Bingen am Rhein abgestimmt.
- Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswerts und der Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar.
- Mit der Umsetzung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde noch nicht begonnen. Baubeginn ist die konkrete Beauftragung von Leistungen oder die Aufnahme von Eigenleistungen. Planungsleistungen bleiben hiervon unberührt.
- Es handelt sich um eine umfassende Modernisierung, die sich aus mehreren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zusammensetzt.
- Die Förderung eines einzelnen Gewerkes ist nur möglich, wenn das Gebäude vor kurzem umfassend modernisiert wurde (Restmodernisierung) oder wenn diese zu einer erheblichen Verbesserung der äußeren Gestalt des Gebäudes im Sinne einer Stadtbildaufwertung führt.
- Die Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt nach der Modernisierung und Instandsetzung mindestens 30 Jahre.