Beispiele für Teilmaßnahmen

Folgende Teilmaßnahmen können im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung Ihres Gebäudes gefördert werden:

Maßnahmen zur Verbesserung

  • des Wohnungszuschnitts
  • der Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • zentraler Heizungsanlagen
  • der Sanitäreinrichtungen
  • des Wärmeschutzes
  • des Schallschutzes
  • der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit

Maßnahmen zur Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlichen zu führenden Nachweis

Wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen haben, hilft Ihnen die Abteilung Stadtplanung gerne weiter.