Beispiele für Teilmaßnahmen
Folgende Teilmaßnahmen können im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung Ihres Gebäudes gefördert werden:
Maßnahmen zur Verbesserung
- des Wohnungszuschnitts
- der Ver- und Entsorgungsleitungen,
- zentraler Heizungsanlagen
- der Sanitäreinrichtungen
- des Wärmeschutzes
- des Schallschutzes
- der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
Maßnahmen zur Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlichen zu führenden Nachweis
Wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen haben, hilft Ihnen die Abteilung Stadtplanung gerne weiter.