Art und Höhe der Förderung

Die Förderung umfasst finanzielle Zuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet und erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren, pauschalierten Kostenerstattungsbetrags. Dieser beträgt maximal 40 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 30.000 €.

Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie bei Gebäuden von strukturpolitischer, konversionsbedingter oder technologieorientierter Bedeutung kann der Kostenerstattungsbetrag um bis zu 10% erhöht werden. Der Höchstbetrag von 30.000 € bleibt davon unberührt.

Die Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Absetzungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz ist möglich.