Lärmaktionsplanung
Bekanntmachung
Lärmaktionsplan 2018 Stufe 2 und 3 der Stadt Bingen
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der Lärmaktionsplan (LAP) der StadtBingen gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Rates der Stadt Bingen am15.12.2020in Kraft getreten.
Die Stadt Bingen hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002, Abl. EU Nr. 189, S. 12. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 25.08.2020 gefasst; ebenso wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 04.09.2020 in der Zeit vom 15.09.2020 bis 14.10.2020 durchgeführt. Die Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen wurde gegeben. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Lärmaktionsplan wurde vom Rat der Stadt Bingen abschließend am 15.12.2020 beraten. Hierbei wurden die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange abgewogen und der Lärmaktionsplan Stufe 2 und 3 beschlossen.
Der LAP mit den dazugehörigen Anhängen wird ab sofort bei der Stadtverwaltung Bingen, Bauamt, Ämterhaus, 1. OG, Zimmer 1.02, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Dienststunden sind:
montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zum Download: Lärmaktionsplan der Stadt Bingen a. R.