Inhalte des Baulückenkatasters

Die Stadt Bingen hat im Zeitraum von Juni 2020 bis Februar 2021 alle Flächen, die nach bestimmten Kriterien für eine Aufnahme in ein solches Baulückenkataster in Frage kommen, erfasst und die betroffenen Grundstückseigentümer über die Absicht zur Veröffentlichung und ihr Widerspruchsrecht informiert.

Alle Grundstücke, deren Eigentümer einer Veröffentlichung ihres Grundstücks nicht widersprochen haben, sind im Baulückenkataster dargestellt.

Die dargestellten Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es sind handelt sich nur um Grundstücke, die für eine mögliche Wohnbebauung in Frage kommen können. Gewerbliche Baulücken wurden nicht erfasst.

Innerhalb des Baulückenkataster wird unterschieden zwischen Baulücken und untergenutzten Grundstücken.

Baulücken = unbebaute Grundstücke

Unternutzung = (gering) bebaute Grundstücke, die aufgrund ihres Ausnutzungsgrads einer weiteren Wohnbebauung zugeführt werden könnten

Hinweis: Für die im Baulückenkataster dargestellten Grundstücke ergibt sich weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Bebauung.

Bitte beachten Sie auch die Informationen unter „Wichtige Hinweise“.