Friedhofsimmobilienkonzept

Friedhofsimmobilienkonzept sorgt für überschaubarere Flächen

Der Wandel der Zeit macht auch im Bestattungswesen nicht halt – und so sind die Orte der letzten Ruhe in Bingen-Innenstadt und den Stadtteilen ebenfalls hiervon betroffen. Waren es früher die großen Sarg-Familiengräber, die vorrangig nachgefragt wurden, so sind es nun kleinere und vor allen Dingen pflegefreie oder pflegearme Grabstätten, die gewünscht werden. Die daraus resultierende Folge ist ein geringerer Platzbedarf. Um daher die Kosten der Friedhofsunterhaltung, aber auch der Trauerfeiern nicht zu hoch werden zu lassen, wurde 2015 ein Immobiliennutzungskonzept für die Friedhöfe Bingen erlassen, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Das Konzept, das vom Institut für Kommunale Hauswirtschaft (IKH) erstellt wurde, geht davon aus, dass alle Binger Friedhöfe zusammen eine Bruttogräberfläche von 140.000 qm aufweisen, wovon etwa 40.000 qm mit Gräbern belegt oder als Nebengrabfelder ausgewiesen sind.

Prognosen zu Folge, bestehe im Jahr 2045 aber nur noch Bedarf für einen Brutto-Flächen von 22 bis 25.000 qm bei einer Grabfläche von circa 10.000 qm. Das heißt, allein der Büdesheimer oder der Waldfriedhof hätten genügend Platz, um den gesamten Binger Bedarf zu decken.

Der Verwaltung war jedoch äußerst wichtig, die Friedhöfe so zu gestalten, dass sie in allen Stadtteilen bestehen bleiben können. Kurze und oftmals gewohnte Wege für die Angehörigen sollten bleiben. So wurde entschieden, die acht Friedhöfe in je drei verschiedene Bereiche „rot“, „gelb“ und „weiß“ einzuteilen.

Die „roten“ Flächen sind hauptsächlich Erweiterungsflächen, die noch nicht belegt waren. Sie wurden bereits nach dem Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Stadtteilen Büdesheim, Dietersheim, Gaulsheim und Sponsheim aus der Friedhofsnutzung herausgenommen und sind der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

Im Zuge dieser Maßnahme wurde das muslimische Gräberfeld, das bislang unbenutzt in Büdesheim angesiedelt war, nach Gaulsheim verlegt und wird gut angenommen. 

Die „gelben“ Flächen bezeichnen die Areale, die bereits Lücken aufzeigen, da die vorhandenen Restlaufzeiten der Gräber bereits verstrichen oder in absehbarer Zukunft ablaufen werden. Hier sollen keine Neubelegungen mehr zugelassen werden, bereits bestehende Familiengräber können aber so lange wiederbelegt werden, wie es der Wunsch der Nutzungsberechtigten ist.

Für die Friedhöfe in Dietersheim, Gaulsheim und Sponsheim sind auch bereits diese Flächen definiert.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Februar 2019 wurde nun über die Festlegung der gelben Flächen in Bingen, Büdesheim, Bingerbrück, Kempten und Dromersheim diskutiert.

Die vorgelegten Verwaltungsvorschläge, die einige Änderungen in Bezug auf die IKH-Vorstellungen beinhalten wurden diskutiert (die verbleibenden weißen Areale sind größer gesteckt) und abschließend beschlossen.

Diese weißen Flächen sollen auch in Zukunft Raum für die verschiedenen Bestattungen, Begleitgrün, Plätze und Wege beinhalten. Eine möglichst komprimierte Belegung ist die Zielsetzung.

Die Darstellungen zeigen die Gegenüberstellung der beiden Vorschläge.  Es wird deutlich, dass von Seiten der Stadt größere „weiße“ Flächen vorgehalten werden sollten. Die oberen Bilder zeigen die Planung der IKH, die unteren die der Stadt Bingen, die so auch verabschiedet wurden.