Satzung

Die Grundlage der Binger Jugendvertretung bildet die JV-Satzung, genauer gesagt die „Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung“.

Sie macht rechtlich den Weg frei, dass die Jugendvertretung überhaupt bestehen kann. Sie regelt auch die wichtigsten Punkte. So steht in der Satzung steht zum Beispiel, wie die Jugendvertretung gewählt wird, wer wahlberechtigt ist, was die Aufgaben der Jugendvertretung sind, aber auch welche Rechte das Gremium hat. Die Satzung wurde maßgeblich von Jugendlichen mit Unterstützung der Stadtverwaltung geschrieben und am 15. September 2020 einstimmig vom Stadtrat beschlossen.

Die Satzung findet ihr hier!