Graffiti

Legale Graffiti-Flächen der Stadt Bingen am Rhein

Die Stadt Bingen unterstützt Graffiti als Kunstform im öffentlichen Raum. Folgende Flächen sind aktuell als legale Wände ausgewiesen:

  • Unterführung zum Rhein-Nahe-Eck
  • Wand hinter dem Binger Jugendzentrum (Mainzer Straße 103a)

Wir bitten die Nutzer/innen der Fläche, die folgenden Vereinbarungen einzuhalten:

  • Wir bitten mitgebrachte Materialien (Dosen etc.) nach der Nutzung umgehend wieder mitzunehmen bzw. sachgerecht zuentsorgen.
  • Das Sprayen ist nur an legalen Graffiti-Flächen in Bingen straffrei gestattet.
  • Darstellungen mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen sowie pornografischen Inhalten werden nichttoleriert.
  • Die Wände sind nicht als Werbeflächen für kommerzielle Auftraggeber oder politische Parteien zu sehen.
  • Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stadt Bingen vor, die Kosten für die Entfernung unangebrachter Inhalte den Verursacher/innen in Rechnung zu stellen.
  • Wir bitten um gegenseitigen Respekt vor den Kunstwerken anderer Nutzer/innen. Dennoch kann die Dauer, bis ein Werk wieder übersprüht wird, nicht festgelegt werden.
  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Bingen übernimmt keine Haftung für evtl. entstandene Schäden.