Graffiti
Legale Graffiti-Flächen der Stadt Bingen am Rhein
Die Stadt Bingen unterstützt Graffiti als Kunstform im öffentlichen Raum. Folgende Flächen sind aktuell als legale Wände ausgewiesen:
- Unterführung zum Rhein-Nahe-Eck
- Wand hinter dem Binger Jugendzentrum (Mainzer Straße 103a)
Wir bitten die Nutzer/innen der Fläche, die folgenden Vereinbarungen einzuhalten:
- Wir bitten mitgebrachte Materialien (Dosen etc.) nach der Nutzung umgehend wieder mitzunehmen bzw. sachgerecht zuentsorgen.
- Das Sprayen ist nur an legalen Graffiti-Flächen in Bingen straffrei gestattet.
- Darstellungen mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen sowie pornografischen Inhalten werden nichttoleriert.
- Die Wände sind nicht als Werbeflächen für kommerzielle Auftraggeber oder politische Parteien zu sehen.
- Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stadt Bingen vor, die Kosten für die Entfernung unangebrachter Inhalte den Verursacher/innen in Rechnung zu stellen.
- Wir bitten um gegenseitigen Respekt vor den Kunstwerken anderer Nutzer/innen. Dennoch kann die Dauer, bis ein Werk wieder übersprüht wird, nicht festgelegt werden.
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Bingen übernimmt keine Haftung für evtl. entstandene Schäden.