Eheschließungen im Ausland
Ehefähigkeitszeugnis
Sie möchten im Ausland die Ehe schließen?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland die Ehe schließen möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses an Ihrem aktuellen Wohnort bzw. Ihrem letzten Wohnort in Deutschland über das Portal Services-Ehe-Online anzustoßen, indem Sie auf den nachfolgenden Button klicken:
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Bitte beachten Sie, dass für diesen Vorgang verschiedene Dokumente hochzuladen sind, die im Anschluss auch im Original eingereicht werden müssen. Um welche Dokumente es sich hierbei handelt ergibt sich in der Regel aus dem Antragsprozess.
Da die Gebühr für diese Vorgänge unterschiedlich sein kann, wird sie Ihnen im Anschluss in Rechnung gestellt.
Nachbeurkundung einer Ehe
Sie haben im Ausland die Ehe geschlossen und möchten Sie nachbeurkunden lassen?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland die Ehe geschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, diese Ehe auch an Ihrem aktuellen Wohnort in Deutschland, bzw. Ihrem letzten Wohnort in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Wenn Sie bisher noch nicht in Deutschland gemeldet gewesen waren, so ist für die Nachbeurkundung das Standesamt I in Berlin zuständig.
Sollte Ihr aktueller Wohnort in Bingen am Rhein sein oder Sie zuletzt hier gewohnt haben, so haben Sie die Möglichkeit, die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung über das Portal Services-Ehe-Online anzustoßen, indem Sie auf den nachfolgenden Button klicken:
Nachbeurkundung einer Eheschließung
Bitte beachten Sie, dass für diesen Vorgang verschiedene Dokumente hochzuladen sind, die im Anschluss auch im Original eingereicht werden müssen. Um welche Dokumente es sich hierbei handelt ergibt sich in der Regel aus dem Antragsprozess.
Da die Gebühr für diese Vorgänge unterschiedlich sein kann, wird sie Ihnen im Anschluss in Rechnung gestellt.