Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

05.07.2024

Die Stadtverwaltung Bingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

im Amt für öffentliche Ordnung in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen (Bundestag, Landtag, Kommunal, Europa etc.)
  • Sachbearbeitung in allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgabenbereichen (z. B. Landesimmissionsschutzgesetz, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Landesgesetz über gefährliche Hunde etc.) sowie im Rahmen örtlicher Satzungen (Gefahrenabwehrverordnung etc.)
  • Abwicklung des Schriftverkehrs der Amtsleitung
  • Allgemeine Sekretariats- und Buchungstätigkeiten

Wir erwarten:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
  • Verbindliches, freundliches Auftreten, Kontakt- und Teamfähigkeit
  • möglichst Kenntnisse im Rechnungswesen und den aufgeführten ordnungsbehördlichen Rechtsgebieten
  • Gründlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Umfassende Kenntnisse in MS Office-Anwendungen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Wahlen)

Wir bieten:

  • Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD
  • Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Jobticket, Jobrad
  • Gutes Betriebsklima
  • 30 Tage Urlaub

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 03.08.2024 mit den üblichen Unterlagen online über https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1161490 oder an die Stadtverwaltung Bingen, Personalabteilung, 55411 Bingen am Rhein.

Für Fragen stehen Ihnen die Amtsleiterin Frau Frühauf (Tel. Nr. 06721-184-195), sowie Frau Braßel (Tel. Nr. 06721-184-199) gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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