Vertretungskräfte (m/w/d) Betreuende Grundschulen, Mensen, Kindertagesstätten/-hort

11.07.2024

Die Stadtverwaltung Bingen sucht für die Einrichtungen der „Betreuenden Grundschulen“ sowie für die Küchen in den Schulmensen und Kindertagesstätten/Kinderhorten mehrere

Vertretungskräfte (m/w/d)

als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Die Beschäftigung erfolgt bei tarifgerechter Vergütung im Rahmen einer sog. kurzfristigen Beschäftigung – dies entspricht 70 Einsatztagen pro Kalenderjahr. Bei längerem Bedarf ggf. im Rahmen einer befristeten Teilzeitbeschäftigung.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Die Betreuung, Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Grundschulkindern im Rahmen des Angebots „Betreuende Grundschule“ außerhalb der festgelegten Schulzeiten sowie ggf. auch der Einsatz in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen als nichtpädagogische Fachkraft.

  • Es sollte grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, im Bedarfs- oder Vertretungsfall in allen Binger Stadtteilen als Betreuungskraft eingesetzt zu werden. Träger der Betreuenden Grundschulen ist die Stadt Bingen am Rhein, die Betreuungskräfte sind an die Weisungen der Schulleitungen gebunden.

  • Die Arbeitszeiten der Vertretungskräfte im Bereich der Betreuenden Grundschulen können sowohl in der Zeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, als auch zwischen 12:00 und 15:00 Uhr liegen.

  • Die Arbeitszeiten in den Küchen sind je nach Einrichtung unterschiedlich, in der Regel zwischen 11:00 und 15:30 Uhr.

  • Die Aushilfe in den Küchen der Schulmensen und Kinderbetreuungseinrichtungen beinhaltet u. a. Eindecken, Essenausgabe, Geschirrspülen, etc.

  • Die Vertretungstätigkeiten für eine Köchin innerhalb einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung beinhalten Speiseplanung, Zubereitung, Prüfung der Lebensmittelbestände, Einhaltung der Qualitätsstandards und Hygienevorschriften, etc.

Wir erwarten:

  • Begabung in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

  • Freundliches und verbindliches Auftreten

  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit (auch körperliche Belastbarkeit)

  • Freude und Geschick am Umgang mit Kindern

  • Die Bereitschaft, auch kurzfristig auf Abruf für eine Vertretungseinheit zur Verfügung zu stehen

  • Verfügbarkeit für einen längeren Zeitraum, möglichst nicht nur tageweise

  • Ein Probearbeiten vor dem ersten vergüteten Einsatz als Springerkraft

  • Hauswirtschaftliche Kenntnisse

  • Eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung) wäre wünschenswert, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Nachweis der Masernimpfung oder -immunität (ab Jahrgang 1971) ist bei Einstellung zwingend erforderlich

Wir bieten:

  • Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD, in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
  • Bevorzugte Übernahme in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei Bewährung und entsprechender Vakanz
  • Engagierte Betreuungs- und Küchenteams
  • Regelmäßige Auffrischungen der Hygienebelehrungen

Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter der Kennziffer 50-20/2024 mit den üblichen Unterlagen online über https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1161060 oder per Post an die Stadtverwaltung Bingen, Personalabteilung, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein.

Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Betreuenden Grundschule und Schulküche:

Für Fragen steht Ihnen die Abteilungsleitung, Frau Christina Dickescheid, vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-282 sowie Frau Heike Rosenberger unter Tel.-Nr. 06721/184-215 gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Kindertagesstätte / im Kinderhort:

Für Fragen steht Ihnen Frau Tanja Viehmann vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-105 sowie Frau Sophie Voigt unter Tel.-Nr. 06721/184-130 gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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