Wahlen des Beirats für Migration und Integration
11.09.2024
Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, 10.11.2024, finden die Wahlen des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen und des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bingen am Rhein statt.
II.
1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Gebäude Ämterhaus, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein beantragen.
2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
b) durch Einbürgerung,
c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
(Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund) nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Gebäude Ämterhaus, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, beantragen.
III.
Die nichtmeldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum Freitag, dem 08.11.2024, 18.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Gebäude Ämterhaus, Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein beantragen. Antragsvordrucke können Sie beim Wahlamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein oder über die Homepage www.bingen.de erhalten.
IV.
Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29.10.2024 bekanntgegeben.
Bingen am Rhein, den 09.09.2024
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Der Wahlleiter
Thomas Feser
Oberbürgermeister