Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Bingen am Rhein
22.08.2024
Rechtsverordnung über die Festlegung eines Marktsonntages in der Stadt Bingen am Rhein
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Bingen am Rhein folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Am folgenden Sonntag darf im Stadtgebiet Bingen am Rhein, Stadtteil Bingen-Kempten, ein Marktsonntag stattfinden:
22.09.2024.
§ 2
1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
2)An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Bingen am Rhein durchgeführt werden.
3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
§ 3
1) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 LMAMG geahndet.
2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.
§ 4
Diese Rechtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2024 außer Kraft.
Bingen am Rhein, den 13.08.2024
STADTVERWALTUNG BINGEN AM RHEIN
Thomas Feser
Oberbürgermeister